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  1. Jede Preisvereinbarung im deutschen Gesundheitswesen zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern ist ein eindeutiger Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) zugeordnet - unabhängig davon, ob Sie Heilmittel, Pflege, Rehasport, Hilfsmittel oder Krankentransport bzw. -fahrten anbieten.

  2. Zwischen Kostenträger (z. B. Pflege- und Krankenkassen) und Leistungserbringer (z. B. Hilfsmittellieferanten, Pflegediensten, Anbieter von Krankenfahrten oder Heilmittelerbringern) ist bei den jeder Preisvereinbarungen ein eindeutiger Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) zugeordnet.

  3. Jeder Preisvereinbarung zwischen den Krankenkassen und Ihnen als Leistungserbringer ist ein eindeutiges Kennzeichen zugeordnet - der Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS). Es handelt sich immer um einen 7-stelligen Schlüssel.

  4. Das Restless-Legs-Syndrom beschreibt das Phänomen der unruhigen Beine. Betroffene spüren in Ruhephasen – vor allem abends und nachts – einen oftmals quälenden Bewegungsdrang mit Unruhe-, Spannungs- oder Druckgefühl.

    • AOK-Die Gesundheitskasse
  5. Fünf bis zehn Prozent der Deutschen sind vom Restless-Legs-Syndrom betroffen. Die Symptome treten vor allem abends und nachts auf, hindern Betroffene am Schlafen. Wissenswertes zu Ursachen...

    • 16 Min.
  6. 9. März 2022 · Restless Legs Syndrom (RLS) - „rastloses Beine-Syndrom“ – nennt man das Phänomen, das fünf bis zehn Prozent der Menschen in Deutschland entwickeln. Wirklich behandlungsbedürftig sind davon aber nur ein bis zwei Prozent. Lesen Sie hier, was man über das rätselhafte Syndrom weiß und was man dagegen tun kann.

  7. Menschen mit Restless-Legs-Syndrom (RLS) spüren ein unangenehmes Kribbeln oder Ziehen in den Beinen und den quälenden Drang, die Beine zu bewegen. Die Missempfindungen treten nur in Ruhephasen auf und lassen nach, wenn man die Beine bewegt. Abends und nachts sind die Symptome am stärksten.

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