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Das GmbHG regelt die Errichtung, Rechtsverhältnisse, Vertretung, Geschäftsführung und Abänderungen von GmbHs. Es enthält Vorschriften über Stammkapital, Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung, Aufsichtsrat, Bilanz, Jahresabschluss und mehr.
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6 Geschäftsführer - GmbHG - nichtamtliches...
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35 Gmbhg - GmbHG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis -...
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Inhaltsübersicht. Abschnitt 1. Errichtung der Gesellschaft....
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45 Rechte der Gesellschafter - GmbHG - nichtamtliches...
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1) Nicht Zutreffendes streichen. Bei juristischen Personen...
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26 Nachschusspflicht - GmbHG - nichtamtliches...
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(1) Bei der Eintragung in das Handelsregister sind die Firma...
- 6 Geschäftsführer
GmbH-Gesetz. Gesetz vom 20.04.1892 (RGBl. I S. 477) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.02.2023 ( BGBl. I S. 51) m.W.v. 01.03.2023. Stand: 01.01.2024 aufgrund Gesetzes vom 10.08.2021 ( BGBl. I S. 3436)
- 1 Zweck; Gründerzahl. Gesellschaften mit beschränkter Haftung können nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck durch eine oder mehrere Personen errichtet werden.
- 2 Form des Gesellschaftsvertrags. (1) Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form. Er ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen. (1a) Die Gesellschaft kann in einem vereinfachten Verfahren gegründet werden, wenn sie höchstens drei Gesellschafter und einen Geschäftsführer hat.
- 3 Inhalt des Gesellschaftsvertrags. (1) Der Gesellschaftsvertrag muß enthalten: 1. die Firma und den Sitz der Gesellschaft, 2. den Gegenstand des Unternehmens,
- 4 Firma. Die Firma der Gesellschaft muß, auch wenn sie nach § 22 des Handelsgesetzbuchs oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung enthalten.
- Gliederung
- Reformen Des Gesetzes
- Literatur
- Weblinks
Errichtung der Gesellschaft (§§ 1–12)Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und der Gesellschafter (§§ 13–34)Vertretung und Geschäftsführung (§§ 35–52)Änderungen des Gesellschaftsvertrages (§§ 53–59)Das Mindestkapital von 25.000 € führte zu dem Trend, dass mehrere tausend deutsche Unternehmer in Großbritannien eine Limited company (Mindestkapital ab 1 Pfund) gründeten, um unter einfacheren Bedingungen in Deutschland operieren zu können. Bei gut einer Million GmbHs in Deutschland war dies eine durchaus ernstzunehmende Anzahl. Diese Praxis wurde...
Lutz Michalski (Hrsg.): GmbHG. EGGmbH. Kommentar. 2. Aufl. Verlag C.H. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-59625-4.Jürgen Ensthaler u. a.: Kommentar zum GmbH-Gesetz. 2. Aufl. Luchterhand, Köln 2009, ISBN 978-3-472-07509-7.Günter H. Roth, Holger Altmeppen: GmbHG. Kommentar. 7. Aufl. Verlag C.H. Beck, München 2012, ISBN 978-3-406-62749-1.Reinhard Bork, Carsten Schäfer (Hrsg.): GmbHG. Kommentar zum GmbH-Gesetz. 2. Aufl. RWS Verlag, Köln 2012, ISBN 978-3-8145-9007-3.Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftungbeim deutschen Bundesministerium der Justiz
20. Mai 2024 · Das GmbHG, auch GmbH-Gesetz genannt, regelt die besondere Form der GmbH in der Bundesrepublik. Es betrifft die Stellung der GmbH im Rechtsverkehr als auch ihre Errichtung und ihre Organe.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH oder Gesellschaft mbH, ist nach deutschem Recht eine Rechtsform für eine juristische Person des Privatrechts, die zu den Kapitalgesellschaften gehört. Die deutsche GmbH war eine der weltweit ersten Formen von haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften.
10. März 2023 · Das GmbH -Gesetz regelt, dass Gesellschafterbeschlüsse in Versammlungen gefasst werden ( § 48 Absatz 1 Satz 1, GmbHG). Damit ist gemeint, dass für Gesellschaftsbeschlüsse die Gesellschafterinnen und Gesellschafter in Präsenz an einem Ort zusammenkommen müssen.