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  1. Mit dem Preußenschlag wurde am 20. Juli 1932 durch eine erste Notverordnung des Reichspräsidenten die geschäftsführende und legale Regierung des Freistaates Preußen durch den Reichskanzler Franz von Papen als Reichskommissar ersetzt. Eine zweite Verordnung vom selben Tag übertrug dem Reichswehrminister die vollziehende Gewalt ...

  2. Als Notverordnung wird die gesetzesvertretende Anordnung der Exekutivgewalt im Krisenfall bezeichnet. In vielen historischen und gegenwärtigen Verfassungen sind solche Instrumente regulär vorgesehen.

  3. Bankenkrise, Pfundabwertung und deflationspolitische Notverordnungen bewirkten einen weiteren Anstieg der Arbeitslosigkeit. Im Durchschnitt des Jahres 1932 gab es 5,6 Millionen registrierte Arbeitslose (29,9 Prozent). Ende Februar lag die Zahl der "sichtbaren" Arbeitslosen bei 6,1 Millionen; rechnet man schätzungsweise 1,5 Millionen ...

    • Reinhard Sturm
  4. Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat (1933): Notverordnung nach dem Reichstagsbrand, die erhebliche Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten zur Folge hatte und die politische Macht der NSDAP stärkte.

  5. Doch der Reichstag hob die Notverordnung mit den Stimmen von KPD, SPD, DNVP und NSDAP wieder auf und Hindenburg setzte Neuwahlen an. Brüning legte wenige Tage später die Notverordnung in geringfügig veränderter Form erneut vor. Dagegen konnte der aufgelöste Reichstag keinen Einspruch mehr erheben.

  6. Die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 ( RGBl. I, S. 83) war eine strafbewehrte Notverordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg, mit der die in den Artikeln 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Weimarer Verfassung (WRV) festgesetzten Grundrechte außer Kraft gesetzt ...

  7. 22. Okt. 2019 · Der sogenannte “Preußenschlag” ereignete sich am 20. Juli 1932. An jenem Tag wurde die Regierung Preußens – auf Grundlage einer Notverordnung – durch einen Reichskommissar ersetzt.