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  1. Die Gemeinde (oder Kommune) ist im politischen System der Bundesrepublik Deutschland als Gebietskörperschaft die unterste Stufe des Verwaltungsaufbaus und Verwaltungsträgerin der kommunalen Selbstverwaltung . Städte sind (zumeist einwohnerstarke) Gemeinden mit Stadtrecht . Stand Januar 2024 gibt es 10.753 Gemeinden in Deutschland, diese ...

    • Gemeinde

      Als Gemeinde oder politische Gemeinde (auch Kommune)...

  2. de.wikipedia.org › wiki › GemeindeGemeinde – Wikipedia

    Als Gemeinde oder politische Gemeinde (auch Kommune) bezeichnet man Gebietskörperschaften (territoriale und hoheitliche Körperschaften des öffentlichen Rechts), die im öffentlich-verwaltungsmäßigen Aufbau von Staaten meistens die kleinste räumlich-administrative, also politisch-geographische Verwaltungseinheit darstellen.

  3. Folgende 61 Einträge sind in dieser Kategorie, von 61 insgesamt. Liste der Städte in Deutschland. Liste deutscher Gemeinden nach Bevölkerungsdichte. Liste der Gemeinden mit Doppelnamen in Deutschland. Liste der flächengrößten Gemeinden Deutschlands. Liste der flächenkleinsten Gemeinden in Deutschland. Liste der Großstädte in Deutschland.

  4. Der Gemeinderat ist das Hauptorgan einer Gemeinde, deren Kommunalverfassung die Ratsverfassung zugrunde liegt. Der Gemeinderat stellt die Vertretung der Gemeindebürger dar und wird je nach der landesrechtlichen Kommunalverfassung des Landes auf vier, fünf oder sechs Jahre gewählt.

  5. Stadt- und Gemeindetypen sind Kategorien zur Unterscheidung zwischen verschiedenen Typen von Städten und Gemeinden anhand ihrer Einwohnerzahl und ihrer Bedeutung für die jeweilige Region. Sie sind für Deutschland vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung wie folgt definiert: Landgemeinde, früher auch Landstadt.

  6. Gemeindeordnungen in Deutschland. Die Gemeindeordnungen (in einigen Ländern zusammen mit den anderen Ordnungen für die kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften auch Kommunalverfassung genannt) schaffen in Deutschland die gesetzlichen Grundlagen, nach denen die Gemeinden die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener ...

  7. Municipalities (German: Gemeinden, pronounced [ɡəˌmaɪ̯ndn̩] ⓘ; singular Gemeinde) are the lowest level of official territorial division in Germany. This can be the second, third, fourth or fifth level of territorial division, depending on the status of the municipality and the Land (federal state) it is part of.