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  1. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Aufgabenbereiche werden ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen.

  2. 28. Jan. 2024 · Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (K.d.ö.R., auch mit KdöR, KöR oder K.ö.R. abgekürzt) ist eine mitgliedschaftlich verfasste und unabhängig vom Wechsel der Mitglieder...

  3. Diese Kategorie sammelt alle Artikel über Körperschaften des öffentlichen Rechts in der Bundesrepublik Deutschland. Die Unterkategorien sollen nach Möglichkeit bundes- oder landesrechtlich definierte Gruppen von Körperschaften umfassen.

  4. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist ein öffentlich-rechtlicher Verband, der unter staatlicher Aufsicht steht und öffentliche Gelder verwendet. Die Lektion erklärt die Bedeutung, die Arten und die Satzungsautonomie von Körperschaften des öffentlichen Rechts und vergleicht sie mit den privaten Rechtsorganisationen.