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  1. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR, AdöR) ist in Deutschland eine mit Sachmitteln (z. B. Gebäude, Fuhrpark) und Personal (Planstellen für Beamte, Stellen für Arbeitnehmer) ausgestattete juristische Person des öffentlichen Rechts, die von einem Träger der öffentlichen Verwaltung gehalten wird und dauerhaft einem ...

  2. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR, AöR) ist eine mit einer öffentlichen Aufgabe betraute juristische Person des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen worden sind.

  3. 30. Jan. 2024 · Die Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) i st eine juristische Person, die vom Staat gegründet wird, um öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Im Gegensatz zu privaten Unternehmen steht bei...

  4. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts wird von der öffentlichen Verwaltung gegründet. Die AöR muss eine öffentliche Aufgabe erfüllen, die ihr durch das Gesetz oder mittels einer Satzung zugewiesen wurde. AöR werden in vollrechtsfähige, teilrechtsfähige und nicht rechtsfähige Anstalten unterschieden. Vollrechtsfähige Anstalten sind

  5. 5. Juni 2023 · Anstalten des öffentlichen Rechts sind rechtsfähige öffentlich-rechtliche Organisationseinheiten, die von ihrem jeweiligen Träger zur Erledigung einer bestimmten öffentlichen Aufgabe...

  6. Eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AdöR) ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung, die von staatlichen oder kommunalen Behörden eingerichtet wird, um bestimmte öffentliche Aufgaben zu erfüllen. AdöRs sind in Deutschland und anderen Ländern mit ähnlichen Rechtsstrukturen üblich.

  7. In Deutschland sind die (rechtlich verselbständigten) Anstalten des öffentlichen Rechts mögliche Träger der mittelbaren Staatsverwaltung, so z. B. öffentliche Sparkassen oder öffentlich‐rechtliche Rundfunkanstalten. Als eigenständige Rechtssubjekte sind in Deutschland gegenwärtig nur öffentlich-rechtliche Anstalten bekannt ...