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Jurist. Als Juristen (von lateinisch ius, das Recht) bezeichnet man Personen, die ein Studium der Rechtswissenschaft mit einer erfolgreich bestandenen Prüfung abgeschlossen haben. Neben dem deutschen Staatsexamen existieren außerdem rechtswissenschaftliche Hochschulgrade (z. B. Dipl.-Jur., Mag. iur., Lic. iur., MLaw, LL.M., LL.B. ).
- Juristenausbildung in Deutschland
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Jura bezeichnet: Rechtswissenschaft, Bezeichnung in...
- Rechtswissenschaft
Die Rechtswissenschaft (in Deutschland auch Jura, lateinisch...
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Jurist. Diese Kategorie dient der Aufnahme von Biographien...
- Juristenausbildung in Deutschland
Diplom-Jurist (Dipl.-Jur.) ist ein akademischer Grad, der einerseits in der Bundesrepublik Deutschland von vielen Universitäten an ihre Absolventen nach bestandener Erster Juristischer (Staats-)Prüfung verliehen wird [1] und der andererseits in der DDR den Regelabschluss für ein rechtswissenschaftliches Studium darstellte.
A jurist is a person with expert knowledge of law; someone who analyzes and comments on law. [1] [2] This person is usually a specialist legal scholar, mostly (but not always) with a formal education in law (a law degree) and often a legal practitioner.