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  1. Stiftungen des öffentlichen Rechts in Deutschland bilden neben den Körperschaften des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts einen Organisationstyp öffentlich-rechtlicher juristischer Personen. Daneben bestehen Stiftungen des Privatrechts .

  2. 1 Allgemeines. 2 Statistik. 3 Organisation und Finanzen. 3.1 Entstehung. 3.1.1 Stiftungsgeschäft. 3.1.2 Der Staat als privatrechtlicher Stifter. 3.2 Steuerbegünstigung. 3.3 Die wirtschaftlichen Verhältnisse. 4 Arten von Stiftungen. 4.1 Rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. 4.1.1 Errichtung einer Stiftung. 4.1.2 Ende einer Stiftung.

  3. Stiftung des öffentlichen Rechts oder Öffentlich-rechtliche Stiftung steht für: Stiftung des öffentlichen Rechts (Deutschland) Stiftung des öffentlichen Rechts (Österreich) Öffentlich-rechtliche Stiftung (Schweiz)

  4. 13. März 2024 · Die Stiftung des öffentlichen Rechts ist eine von drei möglichen Organisationsformen von juristischen Personen im öffentlichen Recht: Körperschaft des öffentlichen Rechts.

  5. Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine mitgliedschaftlich verfasste juristische Person des öffentlichen Rechts, die Rechtssubjekt kraft Hoheitsakt ist und öffentliche Aufgaben wahrnimmt. Aufgabenbereiche werden ihr durch Gesetz oder Satzung zugewiesen.

  6. Private Stiftung - Stiftung des öffentlichen Rechts; Rechtsfähige StiftungTreuhandstiftung; Bürgerstiftung; ErtragsstiftungVerbrauchsstiftung; Deutsche Stiftung – ausländische Stiftung; Alternativen für eine Stiftung

  7. 2. Die öffentlich-rechtliche Stiftung Eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts verwaltet selbständig ein eigenes Stiftungsver-mögen, das einem vom Stifter bestimmten Zweck gewidmet ist. Von der privatrechtlichen Stif-tung unterscheidet sie sich insbesondere durch ihren hoheitlichen Entstehungstatbestand und