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  1. Das Vollprogramm ist ein medienrechtlicher Begriff, der bis 1984 in Deutschland das typische Programmangebot eines Hörfunksenders beschrieb, der „im Laufe des Tages die unterschiedlichsten Zielgruppen mit allen möglichen Themen und Formen bediente“.

  2. Die Liste deutschsprachiger Fernsehsender enthält gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche und werbefinanzierte private Vollprogramme und Spartenprogramme (erste Tabelle) sowie Bezahlfernsehen (zweite Tabelle).

  3. Vollprogramme sind solche Programme, welche vielfältige Inhalte (Information, Bildung und Unterhaltung) ausstrahlen. (Das Gegenteil sind Spartenprogramme .)

  4. Beschränke den Gebrauch von Schlagwörtern wie „Vollprogramm“ oder „Wikifizieren“ auf ein Minimum. Versuche stattdessen, einzelne Mängel so präzise wie möglich zu beschreiben. Dies erleichtert den QS-Mitarbeitern und auch dem Artikelautor das Beheben der genannten Mängel. Bist du dir unsicher, überlasse das Eintragen ...

  5. Spartenprogramm ist ein medienrechtlicher Begriff, der seit 1984 in Deutschland das typische Programmangebot eines Rundfunk- oder Fernsehsenders beschreibt, welcher sich auf bestimmte Themen und/oder Zielgruppen spezialisiert.

  6. Ein Computerprogramm oder kurz Programm ist eine den Regeln einer bestimmten Programmiersprache genügende Folge von Anweisungen, um bestimmte Funktionen bzw. Aufgaben oder Probleme mithilfe eines Computers zu bearbeiten oder zu lösen.

  7. de.wikipedia.org › wiki › ProgrammProgrammWikipedia

    Programm ( französisch programme „schriftliche Bekanntmachung“, aus griechisch prógramma „Vorgeschriebenes“, „Vorschrift“) steht für: allgemein: eine Ziel- oder Leitvorstellung, siehe Programmatik. die übergeordnete Absicht, der eine Kunstform folgt, siehe programmatische Kunst.