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  1. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst: Regelbedarf. Kosten für Unterkunft und Heizung. Mehrbedarfe, beispielsweise: • für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG, • für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche, • für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, • für ...

  2. Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen. ~ für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG, ~ für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche, ~ für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, ~ für kostenaufwendige Ernährung, ~ für eine dezentrale Warmwasserversorgung.

  3. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst: Regelbedarf; Kosten für Unterkunft und Heizung; Mehrbedarfe, beispielsweise: • für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG, • für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche, • für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern,

  4. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung umfasst: Regelbedarf. Kosten für Unterkunft und Heizung. Mehrbedarfe, beispielsweise: • für Schwerbehinderung mit Merkzeichen G oder aG, • für werdende Mütter nach der 12. Schwangerschaftswoche, • für Alleinerziehende mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern, • für ...

  5. Anträge, Unterlagen und Informationen können gern schriftlich per Post oder Mail sozialamt@ba-mitte.berlin.de oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten eingereicht werden.

  6. Antrag auf Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) Den Antrag für alle Arten der Hilfe zur Pflege können Sie schriftlich per Post einreichen. Den Antrag für die ambulante Hilfe zur Pflege können Sie auch online stellen.

  7. Hinweise zur Zuständigkeit. Örtlich zuständig ist in der Regel das Amt für Soziales, in dessen Bezirk die hilfesuchende Person wohnt. Für Personen ohne festen Wohnsitz oder Meldeanschrift in Berlin gelten gesonderte Regelungen (siehe Ausführungsvorschrift unter der Rubrik "Rechtsgrundlagen").

  8. Grundsicherungsamt Treptow-Köpenick. Weitere Informationen. Stellen Sie unserem Chatbot Bobbi Ihre Fragen. Jetzt mit Bobbi in 11 Sprachen chatten. zum Seitenanfang.

  9. Bestattungskosten beantragen. Übernahme der erforderlichen (sozialhilferechtlich angemessenen) Kosten einer Bestattung für Bestattungspflichtige, soweit diesen die Kostenlast nicht zugemutet werden kann. Zu den erforderlichen Kosten gehören:

  10. Montag, Mittwoch und Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Montag, Dienstag und Mittwoch: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Die Information nimmt Anträge und Unterlagen entgegen, fertigt ggf. Kopien und gibt Erstinformationen zu den Leistungen des Amtes und zuständigen Bearbeiterinnen und Bearbeitern.