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Den Antrag auf Steuerklassenwechsel können Sie bei uns als PDF Formular kostenlos herunterladen und bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.
Als Ehegatten/eingetragene Lebenspartner können Sie grundsätzlich mehrmals im Jahr eine geänderte Lohnsteuerklassenkombination (IV/IV auf III/V oder umgekehrt) beim Finanzamt beantragen.
6. Juni 2024 · Besorge Dir den „Antrag auf Steuerklassenwechsel“ entweder beim Finanzamt oder online im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung. Du findest den Antrag, indem Du dort im Suchfenster „Steuerklassen“ eingibst.
Der Steuerklassenwechsel wird grundsätzlich zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt. Der Antrag auf Steuerklassenwechsel kann grundsätzlich nur bearbeitet werden, wenn ihn beide Ehegatten/Lebenspartner un-terschrieben haben.
15. Jan. 2024 · Um die Lohnsteuerklasse zu ändern, brauchst du das Formular “Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern”. Das aktuelle Formular ist von 2020, gilt aber auch für 2024. Das Dokument gibt es in Papierform bei deinem zuständigen Finanzamt. Leichter ist es, den Antrag online auszufüllen.
Für ein Kalenderjahr kann grundsätzlich nur ein Antrag auf Steuerklassenwechsel gestellt werden. Es kommt jedoch ein weiterer Steuerklassenwechsel für dieses Kalenderjahr in Betracht, weil ein Ehegatte / Lebenspartner(in) keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn mehr bezieht.
Der Steuerklassenwechsel wird grundsätzlich ab dem Folgemonat wirksam. Der Wechsel von der Steuerklasse III oder V in die Steuerklasse IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten/Lebenspartners möglich.
Ehegatten/Lebenspartner, die beide Arbeitslohn beziehen, können auf gemeinsamen Antrag die Steuerklassen ändern lassen. Anstelle der Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV kann die Berücksichtigung der Steuerklasse IV in Verbindung mit einem
Der Steuerklassenwechsel wird grundsätzlich zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt. Im Fall der Eheschließung geben Sie bitte an, ob die Änderung der Steuerklassen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Eheschließung oder ab dem Folgemonat gelten soll.
Der Steuerklassenwechsel wird grundsätzlich zu Beginn des Kalendermonats wirksam, der auf die Antragstellung folgt. Der Antrag auf Steuerklassenwechsel kann grundsätzlich nur bearbeitet werden, wenn ihn beide Ehegatten / Lebenspartner unter-schrieben haben.