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  1. Die Frage, ob Versicherungspflicht vorliegt, ist für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung) getrennt zu prüfen.

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  2. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Zu den nicht sozialversicherungspflichtigen Personen zählen hauptberuflich Selbstständige und bestimmte Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahrs.

  3. Nur in den Sozialversicherungszweigen Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung gibt es die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Das ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Dabei sind Fristen zu beachten.

    • Personenkreise, Die sich befreien Lassen können
    • Antragsfrist
    • Wirkung Der Befreiung
    • Beratung sollte Erfolgen

    Folgende Personenkreise können sich entsprechend den Bestimmungen des § 8 Abs. 1 SGB V von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen: 1. Beschäftigte, die wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (wieder) versicherungspflichtig werden. 2. Versicherte, die durch den Bezug von Arbeitslosengeld oder Unterhaltsgeld versicherungspflichtig wer...

    Der Antrag auf Befreiung von der Krankenversicherungspflicht ist nach § 8 Abs. 2 SGB V innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Die Befreiung gilt rückwirkend. Sofern jedoch der Versicherte bereits Leistungen von der Krankenkasse bezogen hat, gilt die Befreiung mit Beginn des Kalendermonats, d...

    Lässt sich ein Versicherter in der Gesetzlichen Krankenversicherung von der Versicherungspflicht befreien, bleibt dieser auch dann krankenversicherungsfrei, wenn ein Tatbestand hinzutritt, welcher grundsätzlich für sich alleine betrachtet eine Versicherungspflicht begründen würde. Eine Befreiung während der Elternzeit und der Pflegezeit gilt allerd...

    Bevor eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung beantragt wird, ist es ratsam, eine neutrale Beratung einzuholen. So entstehen beispielsweise auch für jüngere Versicherte nicht ausschließlich Beitragsvorteile durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung (s. auch: Unterschied zwischen Gesetzlicher ...

  4. Die Krankenversicherungspflicht ist in § 193 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Jede Person, die in Deutschland ihren Wohnsitz angemeldet hat, muss demnach...

    • (117)
  5. 19. Jan. 2023 · Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig werden, können Sie sich in bestimmten Fällen davon befreien lassen. Den Antrag stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.

  6. 18. Jan. 2024 · In Deutschland muss jeder eine Kran­ken­ver­si­che­rung haben. Je nachdem, welche Voraussetzungen Du erfüllst, bist Du pflichtversichert in einer gesetzlichen Kran­ken­kas­se. Du kannst Dich auch freiwillig gesetzlich versichern oder wählst eine private Kran­ken­ver­si­che­rung.