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  1. Informationen zum Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Hier finden Sie die Regelungen, Formulare und den Beitragsrechner.

  2. Informationen zur Zahlung. Der Rund­fun­kbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat für eine Wohnung und ist gesetz­lich geregelt. Das bedeutet, dass jeder Beitrags­zahler den Rund­funk­beitrag bezahlen muss, auch wenn keine besondere Zahlungs­auf­forderung gestellt wurde.

  3. www.rundfunkbeitrag.de › buergerinnen_und_buerger › formulareDer Rundfunkbeitrag - Kontakt

    Sie finden hier eine Auswahl der häufigsten Anliegen und Formulare und können auch allgemeine Fragen zum Rundfunkbeitrag stellen. Bei Anliegen, die Ihr Beitragskonto betreffen, benötigt der Beitragsservice immer Ihre Beitragsnummer.

  4. 4. März 2024 · Den Rundfunkbeitrag zahlst Du am besten mit einer Sepa-Lastschrift: dann zieht der Beitragsservice das Geld direkt rechtzeitig von Deinem Konto ein und es gibt keinen Ärger. Wer den Rundfunkbeitrag selbst überweisen möchte, der muss pünktlich sein. Ansonsten kann es teuer und schnell ungemütlich werden.

  5. 5. Aug. 2021 · Der Rundfunkbeitrag wird seit 2013 pro Haushalt erhoben. Das bedeutet, dass bspw. eine Familie, die gemeinsam in einem Haus lebt, oder auch eine Wohngemeinschaft nur einen Beitrag pro Monat zahlen muss. Dabei gilt das Solidarprinzip. Menschen, die sich den Beitrag aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen nicht leisten können, können sich vom Beitrag befreien lassen und behalten vollen ...

  6. © ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Alle Rechte vorbehalten.

  7. 4. Jan. 2024 · Die Beitragspflicht für alle heißt auch, dass Sie für jede Wohnung, unabhängig davon, ob Sie überhaupt Radio- oder Fernsehgeräte haben, den Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Menschen mit Behinderungen, die einen RF-Vermerk in ihrem Ausweis haben, müssen eine Ermäßigung beantragen und zahlen ein Drittel des normalen Beitrags, also 6,12 Euro.

  8. Der Rundfunkbeitrag wird gemäß § 2 Abs. 1 RBStV als Pauschale von jedem beitragsschuldigen Inhaber einer Wohnung erhoben, unabhängig davon, ob und wie viele Rundfunkgeräte vorhanden sind und welche Leistungen der Rundfunkanstalten (Programme, Übertragungstechniken) örtlich konkret zugänglich sind.

  9. Der Beitrags­service ist eine Gemein­schafts­einrich­tung von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio mit Sitz in Köln. Er ging im Januar 2013 aus der Ge­bühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die im Jahr 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr ...

  10. 19. Sept. 2023 · Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag finden Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen sowie Einrichtungen des Gemeinwohls auf der offiziellen Website des Beitragsservice.

  11. Verwendung des Rundfunkbeitrags. Beim Rundfunkbeitrag gilt vereinfacht die Regel: ein Haushalt, ein Beitrag. Seit dem 20. Juli 2021 beträgt der Rundfunkbeitrag 18,36 Euro im Monat. Auch Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls beteiligen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

  12. Hierfür stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online aus­füllen können. Für einige Anliegen benötigen wir Ihre Unter­schrift. In diesen Fällen können Sie das Formular aus­füllen, aus­drucken und per Post an den Beitrags­service senden.

  13. Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil bei monatlich 17,98 Euro. »Das sind gerade mal 60 Cent pro Tag für das gesamte Angebot von ZDF, ARD und Deutschlandradio. Für mehr als 90 Prozent der ...

  14. Der Rundfunkbeitrag für Krankenhäuser wird wie der von Unternehmen berechnet. Handelt es sich bei dem Träger des Krankenhauses nachweislich um einen eingetragenen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Stiftung, können die Regelungen für Einrichtungen des Gemeinwohls in Anspruch genommen werden (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 RBStV).

  15. 6. Feb. 2024 · Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Für Zweitwohnungen gibt es eine Ausnahme. Wer Sozialleistungen bezieht, kann sich von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreien lassen. Nicht entscheidend für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist, ob Empfangsgeräte im Haushalt vorhanden sind oder nicht.

  16. Befreiung oder Ermäßigung beantragen. Eine Befreiung von der Rund­funk­beitrags­pflicht oder eine Ermäßigung des Rund­funk­beitrags wird nicht auto­matisch ge­währt. Wichtig: Um Ihren An­spruch geltend zu machen, müssen Sie den Online-An­trag auf dieser Seite aus­füllen, aus­drucken (PDF Reader erforderlich) und zu­sammen mit ...

  17. www.rundfunkbeitrag.de › buergerinnen_und_buerger › formulareDer Rundfunkbeitrag - Daten ändern

    Sie ziehen um, Ihre Bank­verbindung, Ihre Zahlungs­weise oder Ihr Name ändert sich? Hier können Sie Ihre Änderungen mit­teilen oder am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen. Sie benötigen dazu nur Ihre Beitragsnummer. Wenn sich wichtige persönliche Daten wie Name, Adresse oder Bankverbindung ändern, können Sie dies hier mitteilen.

  18. Informationen für Bürgerinnen und Bürger. Grund­sätz­lich sind je Wohnung monat­lich 18,36 Euro Rund­funk­beitrag zu zahlen. Je nach Lebens-/Wohn­situation können ab­weichen­de Rege­lungen gelten. Lesen Sie mehr zu den Ausnahmen von der Rundfunkbeitragspflicht für Bürgerinnen und Bürger. Online-Formulare.

  19. Informationen zur Zahlung. Der Rund­fun­kbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat für eine Wohnung und ist gesetz­lich geregelt. Das bedeutet, dass jeder Beitrags­zahler den Rund­funk­beitrag bezahlen muss, auch wenn keine besondere Zahlungs­auf­forderung gestellt wurde.

  20. Formulare für Bürgerinnen und Bürger. Sie möchten Ihre Wohnung anmelden oder nach einem Umzug Ihre neue Adresse mitteilen? Hierfür stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung, die Sie einfach und bequem online aus­füllen können. Für einige Anliegen benötigen wir Ihre Unter­schrift.

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