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Das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) regelt die Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohten Menschen. Es enthält Vorschriften zu Leistungen, Beratung, Qualitätssicherung, Gewaltschutz und Verträgen.
- 2 Begriffsbestimmungen
Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine...
- 14 Sgb Ix
14 Sgb Ix - SGB IX - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis -...
- 4 Leistungen Zur Teilhabe
4 Leistungen Zur Teilhabe - SGB IX - nichtamtliches...
- 47 Hilfsmittel
I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) § 47...
- 114 Leistungen Zur Mobilität
I S. 3234) (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX) § 114...
- 98 Örtliche Zuständigkeit
98 Örtliche Zuständigkeit - SGB IX - nichtamtliches...
- 3 Vorrang von Prävention
3 Vorrang von Prävention - SGB IX - nichtamtliches...
- 117 Gesamtplanverfahren
117 Gesamtplanverfahren - SGB IX - nichtamtliches...
- 2 Begriffsbestimmungen
- Feststellung Des Gdb
- Nachteilsausgleich
- Gültigkeit Schwerbehindertenausweis
Definition nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (§ 2 Abs. 1 SGBIX): „Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als...
Für den Erhalt von Nachteilsausgleichen ist neben der Feststellung des GdB auch ein entsprechendes Merkzeichen erforderlich. Es dient als Nachweis für besondere Beeinträchtigungen und kennzeichnet Rechte und Hilfen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile. Das Versorgungsamt prüft auf Grundlage des GdB, ob ein Mensch mit Behinderungen Anspruch...
Der Schwerbehindertenausweis wird in der Regel zunächst für die Dauer von maximal 5 Jahren ausgestellt. Liegen die Voraussetzungen weiterhin vor, kann der Ausweis zweimal verlängert werden. Ist keine Änderung in Art und Schwere der Behinderung zu erwarten, kann der Ausweis auch unbefristet ausgestellt werden, vgl.§ 6 Schwerbehindertenausweisverordn...
Das SGB IX regelt die besonderen Leistungen für Menschen mit Behinderungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Erfahren Sie mehr über die Ziele, Inhalte und Antragsbedingungen der Leistungen nach dem SGB IX.
Das SGB IX regelt die Leistungen und Maßnahmen zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und von Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Es enthält Vorschriften über die Rehabilitation von Amts wegen, die Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs, die Koordinierung der Leistungen, die Zusammenarbeit, die Struktur und Qualitätssicherung sowie die Verträge.
Schwerbehinderung laut SGB IX. Hier können Sie die Sprache vom Text umstellen! Alltagssprache. Leichte Sprache. Inhalte vorlesen. Menschen mit Behinderungen können Vergünstigungen bekommen. Je nachdem wie stark die Behinderung ist (GdB). Feststellung von dem Grad von der Behinderung. Nachteils-Ausgleich. Gültigkeit von dem Schwerbehinderten-Ausweis
Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist. (2) Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 ...
Das SGB IX umfasst alle gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Als sozialpolitisches Ziel aller Teilhabeleistungen nennt § 1 des SGB IX die Selbstbestimmung behinderter Menschen und ihre umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.