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  1. Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) enthält eine Liste von Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 erfordern. Die Liste umfasst verschiedene Arten von Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie, je nach Feuerungswärmeleistung und Brennstoffart.

    • Anlage 2 Uvpg

      Bei der Zusammenstellung der Angaben für die Vorprüfung ist...

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      Abschnitt 1 : Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich...

    • Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen. § 1 Anwendungsbereich. § 2 Begriffsbestimmungen. § 3 Grundsätze für Umweltprüfungen.
    • Umweltverträglichkeitsprüfung. Abschnitt 1. Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung. § 4 Umweltverträglichkeitsprüfung. § 5 Feststellung der UVP-Pflicht.
    • Strategische Umweltprüfung. Abschnitt 1. Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung. § 33 Strategische Umweltprüfung. § 34 Feststellung der SUP-Pflicht.
    • Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen. § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen. § 48 Raumordnungspläne. § 49 Raumordnungsverfahren.
  2. Die Anlage 1 der UVPG enthält eine Übersicht über die Vorhaben, die nach § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfordern. Die Liste umfasst verschiedene Arten von Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie, die nach Feuerungswärmeleistung, Brennstoffarten und Prüfwerten unterteilt sind.

  3. Das UVPG regelt die Umsetzung von EU-Richtlinien zur Umweltprüfung von öffentlichen und privaten Projekten. Es enthält Vorschriften über die Anwendungsbereiche, Begriffsbestimmungen, Grundsätze, Voraussetzungen und Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung.

  4. 1. Jan. 2024 · Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in der Fassung der Richtlinie 2014/52/EU (ABl.

  5. Anlage 1 Liste „UVP-pflichtige Vorhaben“ Anlage 2 Angaben des Vorhabenträgers zur Vorbereitung der Vorprüfung Anlage 3 Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung

  6. Anlage 1 des UVPG listet die Vorhaben auf, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Dazu gehören unter anderem die Errichtung und der Betrieb einer technischen Anlage, der Bau einer sonstigen Anlage und die Durchführung einer sonstigen in Natur und Landschaft eingreifenden Maßnahme.