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  1. Kompakte Informationen für die Praxis und Kommentierung aus Richterperspektive. Enthält Formulierungsvorschläge für die Praxis sowie Ablaufschemata und Checklisten.

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  1. Dieser Paragraph regelt die aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte sowie die Möglichkeiten der Behörde und des Gerichts, die Vollziehung auszusetzen oder anzupassen. Er enthält auch die Voraussetzungen und Folgen für die Antragszulässigkeit und -behandlung.

    • 80a

      Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 80a (1) Legt ein Dritter...

    • 79 VwGO

      Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) § 79 (1) Gegenstand der...

  2. Verwaltungsgerichtsordnung §80 - (1) 1 Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. 2 Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und...

  3. Grundsätzlich wird der vorläufige Rechtsschutz gegen belastende Verwaltungsakte allein schon durch die Erhebung von Widerspruch bzw. Anfechtungsklage gewährleistet, denen nach § 80 Abs. 1 S. 1 VwGO jeweils automatisch aufschiebende Wirkung zukommt („Suspensivautomatik“).

  4. § 80 VwGO – Aufschiebende Wirkung; Aussetzung der Vollziehung (1) 1 Widerspruch und Anfechtungsklage haben aufschiebende Wirkung. 2 Das gilt auch bei rechtsgestaltenden und feststellenden Verwaltungsakten sowie bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung ( § 80a ).

  5. 15. Juli 2024 · Dieser Paragraph regelt die Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage auf Verwaltungsakte. Er enthält Ausnahmen, Voraussetzungen und Verfahrensmöglichkeiten für die Aufhebung oder Aussetzung der Vollziehung.

  6. § 80 [Aufschiebende Wirkung] A. Allgemeines. B. Einzelerläuterung. I. Anwendungsbereich des § 80. II. Gesetzlicher vorläufiger Rechtsschutz. III. Ausschluss der aufschiebenden Wirkung. IV. Verwaltungsbehördlicher vorläufiger Rechtsschutz. V. Gerichtlicher vorläufiger Rechtsschutz. VI. Gerichtliches Abänderungsverfahren. VII.

  7. 16. Sept. 2024 · Die Frage beantwortet sich dann, wenn man herausfindet, unter welchen Voraussetzungen das Gericht die aufschiebende Wirkung anordnet und unter welchen Voraussetzungen der Antrag abgewiesen wird ...