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Das VwVfG regelt das Verwaltungsverfahren in Deutschland. Es enthält Vorschriften über den Anwendungsbereich, die Beteiligten, die Verfahrensgrundsätze, den Verwaltungsakt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag und die besonderen Verfahrensarten.
- 28 Anhörung Beteiligter
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 28 Anhörung...
- 37 VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 37 Bestimmtheit und...
- 3 Örtliche Zuständigkeit
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 3 Örtliche...
- 24 Untersuchungsgrundsatz
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 24...
- 31 Fristen und Termine
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 31 Fristen und Termine...
- 73 Anhörungsverfahren
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 73 Anhörungsverfahren...
- 38 Zusicherung
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 38 Zusicherung (1)...
- 49a Erstattung, Verzinsung
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 49a Erstattung,...
- 28 Anhörung Beteiligter
Das VwVfG regelt das Verfahren bei der Behandlung von Anliegen durch die öffentlichen Behörden. Es enthält Vorschriften über den Anwendungsbereich, die örtliche Zuständigkeit, die elektronische Kommunikation, die Amtshilfe, die europäische Verwaltungszusammenarbeit, das Verwaltungsverfahren, den Verwaltungsakt, die Rechtsbehelfe und die Rechtsmittel.
Das Verwaltungsverfahrensgesetz (BVwVfG) regelt das Verfahren bei der Behördenentscheidung im öffentlichen Recht. Es enthält Vorschriften über den Anwendungsbereich, die Zuständigkeit, die elektronische Kommunikation, die Amtshilfe, die europäische Verwaltungszusammenarbeit, das Verwaltungsverfahren, den Verwaltungsakt, das Rechtsbehelfsverfahren und die Rechtsmittel.
- Verfahrensgrundsätze
- HandlungsFormen
- VerwaltungsVerfahrensGesetze in Bund und Ländern
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Die Verfahrensgrundsätze bilden den Kern des VwVfG. Als Verwaltungsverfahren bezeichnet man die Tätigkeiten einer Behörde, die erforderlich sind, um einen Verwaltungsakt zu erlassen oder einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abzuschließen (§ 9 VwVfG). Die Verfahrensgrundsätze sind in §§ 9 bis 30 VwVfGgeregelt. Grundsätzlich hat jede Behörde ein weit...
Der Verwaltung stehen zahlreiche Handlungsformen zur Verfügung. Im VwVfGgeregelt sind der Verwaltungsakts und der öffentlich-rechtliche Vertrag.
Bund und Länder haben jeweils eigene, aber weitestgehend gleichlautende Verwaltungsverfahrensgesetze. Sie werden in einem gemeinsamen Prozess von Bund und Ländern fortentwickelt. Dadurch wird vermieden, dass sich Bürger und Unternehmen beim Kontakt mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder mit unterschiedlichen Regeln auseinandersetzen m...
Das VwVfG ist die zentrale Verfahrensordnung für die Behörden des Bundes im Bereich der allgemeinen inneren Verwaltung. Es enthält allgemeine Verfahrensgrundsätze, die für alle Behörden gelten, sowie die Handlungsformen Verwaltungsakt und öffentlich-rechtlicher Vertrag.
1. Aug. 2021 · Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) regelt das Verfahren bei der Entscheidung von öffentlichen Behörden in Deutschland. Es enthält Vorschriften über den Anwendungsbereich, die Beteiligten, die Fristen, die Beglaubigung, die Rechtsbehelfe und die Rechtsmittel.
Das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) regelt die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften. Es gilt für den Verwaltungsakt, den Verwaltungsvertrag und weitere Inhalte des Verwaltungsrechts.
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 1. Anwendungsbereich. (1) Dieses Gesetz gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden. 1. des Bundes, der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts,