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Vor 2 Tagen · Das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) regelt das Verwaltungsverfahren bei Behörden und anderen öffentlichen Stellen. Es enthält Vorschriften über die Beteiligung, die Beweislast, die Rechtsbehelfe, die Verwaltungsakte, die öffentlich-rechtlichen Verträge und die Rechtsmittel.
- Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit. Abschnitt 1. Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation.
- Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren. Abschnitt 1. Verfahrensgrundsätze. § 9 Begriff des Verwaltungsverfahrens. § 10 Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens.
- Verwaltungsakt. Abschnitt 1. Zustandekommen des Verwaltungsaktes. § 35 Begriff des Verwaltungsaktes. § 35a Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes.
- Öffentlich-rechtlicher Vertrag. § 54 Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags. § 55 Vergleichsvertrag. § 56 Austauschvertrag. § 57 Schriftform. § 58 Zustimmung von Dritten und Behörden.
Das Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) regelt das Verfahren bei der Entscheidung von Behörden in Angelegenheiten, die nicht dem ordentlichen Recht unterliegen. Es enthält Vorschriften über Anwendungsbereich, Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, Verwaltungsakt, Rechtsbehelfe, Rechtsschutz und mehr.
Vor 4 Tagen · Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW) regelt die Vollstreckung von Geldforderungen und anderen Ansprüchen durch Behörden der Finanz- und Justizverwaltung. Es enthält Vorschriften über die Vollstreckungsschuldner, die Vollziehungsbeamten, die Pfändung, die Zwangsmittel und den Zwangsgeld.
1. Jan. 2023 · Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Verwaltungsverfahrensgesetz NRW - VwVfG NRW) In der Fassung der Bekanntmachung vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602) Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. April 2023 (GV. NRW. S. 230)
Das VwVfG. NRW. regelt das Verwaltungsverfahren in Nordrhein-Westfalen. Es enthält Vorschriften über den Anwendungsbereich, die örtliche Zuständigkeit, die Amtshilfe, die allgemeinen Verfahrensgrundsätze, die Fristen, Termine und Wiedereinsetzung, die Amtshilfe, die Rechtsbehelfe und die Rechtsmittel.
31. Dez. 2003 · VwVfG NRW. Änderungsverzeichnis; Inhaltsübersicht (redaktionell) Inhaltsübersicht (amtlich) Teil I Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit (§§ 1 - 8e) Teil II Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren (§§ 9 - 34) Teil III ...