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Die ZPO regelt das Verfahren vor den deutschen Zivilgerichten. Hier finden Sie eine Übersicht über die einzelnen Bücher, Abschnitte und Titel der ZPO mit Links zu den entsprechenden Paragraphen.
- 5 Mehrere Ansprüche
Mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche werden...
- 771 Drittwiderspruchsklage
(1) Behauptet ein Dritter, dass ihm an dem Gegenstand der...
- 269 Klagerücknahme
(3) Wird die Klage zurückgenommen, so ist der Rechtsstreit...
- 513 Berufungsgründe
(1) Die Berufung kann nur darauf gestützt werden, dass die...
- 725 Vollstreckungsklausel
Die Vollstreckungsklausel: "Vorstehende Ausfertigung wird...
- Zur Vorherigen Einzelnorm
(3) Ein für die Zeit vom 1. Juli bis 31. August bestimmter...
- 711 Abwendungsbefugnis
In den Fällen des § 708 Nr. 4 bis 11 hat das Gericht...
- 78 Anwaltsprozess
(1) Vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten müssen...
- 5 Mehrere Ansprüche
- Allgemeine Vorschriften. Abschnitt 1. Gerichte. Titel 1. Sachliche Zuständigkeit der Gerichte und Wertvorschriften. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. § 1 Sachliche Zuständigkeit.
- Verfahren im ersten Rechtszug. Abschnitt 1. Verfahren vor den Landgerichten. Titel 1. Verfahren bis zum Urteil. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. § 253 Klageschrift.
- Rechtsmittel. Abschnitt 1. Berufung. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. § 511 Statthaftigkeit der Berufung. (1) Die Berufung findet gegen die im ersten Rechtszug erlassenen Endurteile statt.
- Wiederaufnahme des Verfahrens. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. § 578 Arten der Wiederaufnahme. (1) Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Endurteil geschlossenen Verfahrens kann durch Nichtigkeitsklage und durch Restitutionsklage erfolgen.
Zivilprozessordnung §91 - (1) 1 Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu...
Die deutsche Zivilprozessordnung (abgekürzt ZPO; bei Rechtsvergleichung: dZPO) regelt das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und trat in der ursprünglichen Fassung am 1. Oktober 1879 als Teil der Reichsjustizgesetze in Kraft.
7. Okt. 2024 · Die Zivilprozessordnung (ZPO) Die Zivilprozessordnung enthält alle notwendigen und relevanten Bestimmungen für das Zivilverfahren. Es trat 1879 als Teil des damaligen Reichsjustizgesetzes in...
Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das Verfahren vor den deutschen Zivilgerichten. Sie enthält Vorschriften über die Zuständigkeit, das Verfahren, die Beweise, die Kosten und die Rechtsmittel.
Die ZPO (Zivilprozessordnung) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.07.2024 ( BGBl. I S. 245 ) m.W.v. 24.07.2024 | In der Fassung der Bekanntmachung vom...