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Zivilrechtliche Streitigkeiten werden seit dem 1. Januar 2011 nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) beurteilt. Diese Verfahrensordnung ist anwendbar für Zivilsachen vor den kantonalen Instanzen; für den Rechtsmittelzug ans Bundesgericht gilt das Bundesgerichtsgesetz.
Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das formelle Verfahren von zivilrechtlichen Streitigkeiten in der Schweiz. Sie trat 2011 in Kraft und vereinheitlichte die bisherigen kantonalen Zivilprozessordnungen.
Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das Verfahren vor den kantonalen Instanzen für zivile, freiwillige, schuldrechtliche und schiedsgerichtliche Streitigkeiten. Sie enthält Bestimmungen über die Zuständigkeit, das Verfahren, die Beweise, die Kosten und die Rechtsmittel.
Bern, 06.09.2023 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. September 2023 beschlossen, die Änderung der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen. Dieser Entscheid entspricht auch dem von den Kantonen in einer Konsultation geäusserten Wunsch.
Der Bundesrat will die Zivilprozessordnung (ZPO) punktuell anpassen, um den Zugang zum Gericht und die Rechtsdurchsetzung im Privatrecht zu verbessern. Die Änderung soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten und umfasst unter anderem Verbandsklage und kollektiven Vergleich.
1. Koordination der Zivilprozessordnung mit dem neuen Kernenergiehaftpflichtgesetz. 2. Koordination von Ziffer 19 des Anhangs 1 mit dem neuen KHG. 3. Koordination mit der Änderung vom 19. Dezember 2008 des ZGB (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) Inhaltsverzeichnis
Schweizerische Zivilprozessordnung (Zivilprozessordnung, ZPO) vom 19. Dezember 2008 (Stand am 1. Januar 2021) Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 122 Absatz 1 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Juni 20062, beschliesst: 1. Teil: Allgemeine Bestimmungen 1 ...