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  1. Öffnungszeiten, Anschrift, Kontakt von Ausländerbehörden in Petershagen. Alle Antworten auf häufige Fragen jetzt anschauen.

  2. Wer als ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik Deutschland lebt, benötigt für seinen Aufenthalt einen Aufenthaltstitel. Dieser kann von der Ausländerbehörde des Kreises Minden-Lübbecke unter anderem in Form der Aufenthaltserlaubnis, befristet und für bestimmte Zwecke erteilt werden.

  3. Ausländerangelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige. Der Kreis Minden-Lübbecke ist zuständig für die aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten der Ausländerinnen und Ausländer, die sich im Kreisgebiet Minden-Lübbecke aufhalten. Ausländerinnen/Ausländer mit Aufenthalt/Wohnsitz im Stadtgebiet Minden wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Minden.

  4. Nach § 1 Abs. 1 AsylbLG erhalten Leistungen nach dem AsylbLG (unter anderem) Ausländerinnen und Ausländer, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und die. einen Asylantrag gestellt haben und daher eine Aufenthaltsgestattung besitzen; ein Asylgesuch geäußert haben und daher einen Ankunftsnachweis (BüMA) besitzen; der Anspruch ...

  5. Willkommen im Bürgerbüro der Stadt Petershagen. Besuchen Sie uns im Verwaltungsgebäude Lahde, Zimmer 6 und 7, Bahnhostraße 63, 32469 Petershagen. Wir sind täglich von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr für Sie da.

  6. Sollten Sie aus dem Ausland nach Petershagen ziehen, müssen alle anzumeldenden Personen persönlich im Bürgerbüro vorsprechen. Eine Anmeldung vor Einzug in die Wohnung ist nicht möglich. Rechtsgrundlagen

  7. Bürgerbüro. Bahnhofstraße 63. 32469 Petershagen. Kontakt. Telefon: 05702 822-0. Fax: 05702 822-298. E-Mail: info@petershagen.de. Karte. Externer Content. Auf den Button unterhalb des Textes klicken, um den Inhalt von OpenStreetMap anzuzeigen. Erfahre mehr in der Datenschutzerklärung. Externe Inhalte einblenden. Zur Datenschutzerklärung.