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  1. Die 16 deutschen Länder bilden zusammen einen Bundesstaat, die Bundesrepublik Deutschland. „Föderalismus“ bedeutet dabei „Bundes-staatlichkeit“. Zuständigkeit und Verantwortung für staatliche Aufgaben.

  2. Der Föderalismus stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat (Bund) und Einzelstaaten (Länder) aufgeteilt werden. Dabei sind beide politischen Ebenen für bestimmte, verfassungsgemäß festgelegte Aufgaben selbst zuständig.

  3. Nicht in jedem Land auf der Welt gibt es Föderalismus. Bei der Gründung der Bundes-Republik Deutschland wurde der Föderalismus ganz bewusst ausgesucht. Dafür gibt es verschiedene Gründe. Zum Beispiel gibt es die Aufteilung zwischen Teil-Staaten und einem Gesamt-Staat in Deutschland schon sehr lang.

  4. Der Föderalismus in Deutschland (von lateinisch foedus „Bund“, „Bündnis“) ist ein Prinzip der Staatsorganisation. Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus dem Bund und teilsouveränen Gliedstaaten, die ihrerseits eigene staatliche Aufgaben erfüllen, den Bundesländern.

  5. Der Bundesrat ist ein Ausdruck des Föderalismus und führt eine deutsche Verfassungstradition fort. Weil er an der Gesetzgebung beteiligt ist, kann er politikwissenschaftlich als eine Art zweiter Kammer oder Länderkammer neben dem Bundestag bezeichnet werden.

  6. Der Bundesrat, formal ein Organ des Bundes, ist realiter das wichtigste Instrument der Gesamtheit der Bundesländer, ihre Interessen bei der Willensbildung auf der Bundesebene zur Geltung zu bringen. Die Charakteristika des Bundesrates – Besetzung durch die Länderregierungen, unterschiedliches Stimmengewicht – waren in den GG-Beratungen ...