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  1. Mit der Exmatrikulationsbescheinigung weisen Sie nach, dass Sie das Studium an Ihrer bisherigen Hochschule beendet haben bzw. vor dem Studienstart an der Universität Bonn beenden werden.

  2. beim Studierendensekretariat eingeht. Nach Beginn der Vorlesungszeit entscheidet der Semesterticketausschuss des AStA, Tel.: 02 28 / 73 70 30 über die Erstattung des Studi-Ticket-Anteils. Der Antragsschluss dort ist vier Wochen nach dem Datum der Exmatrikulation, es zählt das Eingangsdatum.

  3. Universität Bonn für das beantragte Studium vorliegt. Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag zur Feststellung der Hochschulzugangsberechtigung nur dann möglich und zulässig ist, wenn Sie bisher noch keine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben.