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  1. (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

    • 269 StGB

      (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche...

    • 276 StGB

      (1) Wer einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis...

  2. (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

  3. Dabei kann es sich um das Fälschen von Unterschriften, Stempeln oder auch um das Erstellen gefälschter Dokumente handeln. Die Urkundenfälschung ist in § 267 StGB geregelt. Was sind die rechtlichen Folgen von Urkundenfälschung? Urkundenfälschung kann mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren geahndet werden. In ...

  4. 6. Aug. 2023 · Fälschung – Arten und Bereiche. Beispiele von berühmten Fälschungen. Rechtliche Bedeutung. Fälschung zum Zwecke der Erschleichung von Gewinn. Produktfälschung. Fälschungen...

  5. (1) Wer einen unechten oder verfälschten amtlichen Ausweis oder einen amtlichen Ausweis, der eine falsche Beurkundung der in den §§ 271 und 348 bezeichneten Art enthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  6. 26. Juni 2018 · Laut Gesetz kann mit Geldstrafe oder Freiheits­strafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer zur Täuschung anderer eine falsche Urkunde herstellt, eine echte verfälscht oder eine unechte bzw. gefälschte Urkunde gebraucht. Bereits der Versuch, eine Urkunde zu fälschen ist strafbar.

  7. Die Urkundenfälschung (umgangssprachlich auch Dokumentenfälschung) ist eine Straftat, die in verschiedenen Rechtsordnungen unter Strafe gestellt ist. Mit dem Begriff der Urkundenfälschung stehen Handlungen in Verbindung, die den Beweiswert von Urkunden manipulieren.