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Allgemein formuliert besagt das Fechner-Gesetz, daß die Empfindungsstärke mit dem Logarithmus der Reizstärke wächst. Eine Verdoppelung der Reizstärke bewirkt also einen Zuwachs der wahrgenommenen Intensität um etwa 30%, eine Verzehnfachung subjektiv eine Verdoppelung.
- Fechner - Lexikon der Neurowissenschaft - Spektrum
Fechner begründete dann die neue Forschungsrichtung der...
- Weber - Lexikon der Neurowissenschaft - Spektrum
Weber, Ernst Heinrich, deutscher Anatom und Physiologe,...
- Fechnersches Gesetz - Lexikon der Psychologie - Spektrum.de
Allgemein formuliert besagt das Fechnersche Gesetz, daß die...
- Weber-Fechnersches Gesetz - Lexikon der Biologie - Spektrum.de
Weber-Fechnersches Gesetz [benannt nach E.H. Weber und G.T....
- Fechner - Lexikon der Neurowissenschaft - Spektrum
15. Aug. 2023 · Das Weber-Fechner-Gesetz beschreibt den Zusammenhang zwischen der objektiven Reizintensität und der subjektiv empfundenen Stärke von Sinneseindrücken . Hintergrund. Die subjektiv empfundene Reizintensität E ist proportional zum Logarithmus der Intensität des physikalischen Reizes R: wobei: R 0 = Integrationskonstante (Schwellenreiz)
Das Weber-Fechner-Gesetz ist die Formulierung einer psychophysischen Beziehung in der Sinnesphysiologie und besagt, dass ein linearer Zuwachs der subjektiv empfundenen Stärke von Sinneseindrücken dem Logarithmus des Zuwachses der objektiv messbaren Intensität des Reizes entspricht. Hiermit wird die Webersche Beziehung – dass der ...
[engl. Weber–Fechner law ], syn. Fechner’sches Gesetz, nach Fechner, Gustav Theodor, Weber, Ernst Heinrich ; psychophysische Maßformel, [ WA], Bez. für die 1860 von G.T. Fechner aus dem Weber'schen Gesetz abgeleitete Gesetzmäßigkeit über das Verhältnis von Reiz und Empfindung.
Weber’sches Gesetz. [engl. Weber's law ], syn. Weber-Fechner-Gesetz, Weber, Ernst Heinrich im Jahre 1834, [ WA], eine grundlegende Gesetzmäßigkeit der Wahrnehmungsps.: Der Reizzuwachs, der eine eben merkliche Verstärkung der Empfindung bewirkt, steht in einem konstanten Verhältnis zu dem schon vorhandenen Reizbetrag, die relativen ...