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  1. Mai 1949 Nr. 1 Inhalt: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 Grundgesetz I, Die Grundrechte für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. M i 1949. Der Parlament rische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung fe tge¬ stellt, aß as am 8.

  2. ssene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidri. Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.

  3. Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist am 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Ausgearbeitet und verabschiedet wurde es durch den Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den westdeutschen Landesparlamenten bestellt worden sind und der auf Geheiß der westlichen Siegermächte zusammengetreten ist.

  4. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksver-

  5. 1. DIE GRUNDRECHTE Artikel I (l) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das deutsche Volk bekennt Sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

  6. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949. aus Nr. 1 vom 23.05.1949, Seite 1. Bundesgesetzblatt online.

  7. Vorwort zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Deutschland hat eine gute Verfassung – und das seit über 70 Jahren. Einst als Provisorium gedacht, ist das Grundgesetz längst zum vollgültigen Ordnungsrahmen geworden, dem die Menschen vertrauen. Es hat sich bewährt und wird auch im Ausland geschätzt. Darauf können wir stolz sein ...