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  1. Ein Standsicherheitsnachweis bedeutet, dass man die auftretenden Belastungen und Einwirkungen (Kräfte, Spannungen) den vorhandenen Widerständen (zum Beispiel Zug-, Druck- und Schubfestigkeit) gegenüberstellen muss. Deren Verhältnis ist der Sicherheitsfaktor.

  2. Der Nachweis der („inneren“) Standsicherheit des Gründungselementes (bzw. der Nachweis der Tragfähigkeit des bewehrten oder nicht bewehrten Betons des Gründungselementes) erfolgt generell nach DIN 1045-1 und wird hier nicht behandelt.

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  3. Bei der Gestaltung von Stützmauerbauwerken haben sich technischen Ingenieure und Statiker bislang vielfach auf die üblicherweise zu betrachtende Innere Standsicherheit, auf die Äußere Standsicherheit und auf die Untersuchungen zu Auflasten und unmittelbaren statischen Beanspruchungen beschränkt.

    • innere und äußere standsicherheit1
    • innere und äußere standsicherheit2
    • innere und äußere standsicherheit3
    • innere und äußere standsicherheit4
  4. Nachweisführung der äußeren und inneren Standsicherheit angestellt, die wesentlichen Einflüsse werden im Zuge dessen zusammen mit den auftretenden Unterschieden anhand von Parameterstudien dargestellt.

  5. 19. Juli 2023 · Bei Nachweisen der Standsicherheit ist zwischen der äußeren Standsicherheit und der inneren Standsicherheit der Konstruktion zu unterscheiden. Die Einwirkungen ergeben sich vorrangig aus Eigengewicht sowie Erd- und ggf. Wasserdrücken und Verkehrslasten. Bei stufenweisen Vorsprüngen von Elementen darf die für die ...

  6. Die innere Standsicherheit betrifft die der Gründungskonstruktion selber (z.B. Betonquerschnitt, Bewehrung) und wird im folgenden nicht weiter behandelt. Die äußere Standsicherheits-untersuchung betrifft den durch die Gründung beanspruchten Untergrund.

  7. Ein Bauw­erk ist dann richtig bemessen, wenn die innere und äußere Stand­sicher­heit im erforder­lichen Aus­maß gegeben ist. Es wer­den dabei die Zustände der Bewe­gung und Ver­for­mung betra­chtet. Ein­mal ohne ein­wirk­ende Kräfte (Kine­matik) und dann als Folge von Kräften, die ein­wirken (Dynamik).