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  1. Diese Liste der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt stellt eine Übersicht über diese einschließlich deren wichtigsten Informationen auf. Die aktuell gültige Verwaltungsgliederung besteht seit der Kreisreform vom 1. Juli 2007, bei der die zuvor 21 Landkreise zusammengefasst wurden.

  2. Start­sei­te > Land Sachsen- Anhalt > Land und Leute > Das Land kurz und knapp > Land­krei­se und kreis­freie Städ­te in Sachsen- Anhalt. Sachsen- Anhalt be­steht aus 3 kreis­frei­en Städ­ten und 11 Land­krei­sen. Diese möch­ten wir Ihnen hier kurz vor­stel­len. Kreis­freie Städ­te. Lan­des­haupt­stadt Mag­de­burg. © Stadt Mag­de­burg.

  3. Land Sachsen-Anhalt gliedert sich in elf Landkreise und drei kreisfreie Städte. Sie übernehmen viele wichtige Aufgaben, die die Möglichkeiten der Gemeinden übersteigen, aber von großer Bedeutung sind. Darüber hinaus überträgt das Land Aufgaben auf die Kreise, damit diese möglichst bürgernah wahrgenommen werden können.

  4. Gliederung des Landes Sachsen-Anhalt in Kommunen, Kommunalverbände und Landkreise. Die Liste der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt enthält die Städte und Gemeinden im deutschen Land Sachsen-Anhalt . Es besteht aus insgesamt. 218 politisch selbständigen Städten und Gemeinden (Stand: 31. Dezember 2018). Diese verteilen sich wie folgt:

  5. Sachsen-Anhalt-Anhalt hat insgesamt 14 Land- und Stadtkreise, von denen 11 von Landkreise und 3 kreisfreie Städte sind. Land- und Stadtkreise in Sachsen-Anhalt. Liste von Land- Stadt Kreise von Sachsen-Anhalt. Interaktive Karte von Land- und Stadtkreise in Sachsen-Anhalt. Land- und Stadtkreise Deutschlands.

  6. Sachsen-Anhalt ist in 11 Landkreise und 3 kreisfreien Städte aufgeteilt, in denen 2.2 Millionen Menschen leben. Der Landkreis Börde bildet mit 34 Gemeinden die höchste Anzahl an Verwaltungseinheiten. Jerichower Land ist mit 8 Ortschaften der kleinste Kreis im Bundesland Sachsen-Anhalt.

  7. Die kom­mu­na­le Ebene des Lan­des Sachsen- Anhalt glie­dert sich wie folgt: 11 Land­krei­se, 3 kreis­freie Städ­te, 215 kreis­an­ge­hö­ri­ge Ge­mein­den (davon 101 Ein­heits­ge­mein­den und 114 Mit­glieds­ge­mein­den von Ver­bands­ge­mein­den), 18 Ver­bands­ge­mein­den.