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  1. Selbstständig Erwerbstätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt beim Landschaftsverband Rheinland. Voraussetzung für den Erhalt einer Entschädigung ist ein Verdienstausfall infolge eines Tätigkeitsverbotes bzw. einer Quarantäne (Absonderung) nach Infektionsschutzgesetz (IfSG).

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    • Veranstaltungen und Seminare

    Die LVR-Gebäude der Zentralverwaltung sind ab sofort wieder für Publikumsverkehr geöffnet. Gleichwohl kann je nach Besuchsanlass weiterhin die Vereinbarung eines Termins vorab notwendig sein, beispielsweise bei Ausstellungen im Landeshaus. Es gilt eine Maskenpflicht in den Räumlichkeiten der Zentralverwaltung. Für Bewerbungsgespräche gilt: Diese fi...

    Die Bibliothek der LVR-Zentralverwaltung ist für den Publikumsverkehr wieder eingeschränkt geöffnet. Ausleihe und Abholung von Büchern und kurze Recherchen sind möglich. Die PC-Arbeitsplätze stehen allerdings nicht zur Verfügung.

    Veranstaltungen finden bis auf Weiteres nur eingeschränkt statt. Dies bezieht sich auch auf Seminare, aber nicht auf politische Sitzungen.

  2. Ab sofort können Arbeitgeber und Selbstständige alle Anträge auf Entschädigungen bei Verdienstausfällen wegen Quarantäne und bei Kinderbetreuung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) online über die Internetseite www.ifsg-online.de stellen.

  3. 25. Juni 2023 · Die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe und Rheinland haben als zuständige Versorgungsbehörden bislang 66 Anträge auf Anerkennung eines Corona-Impfschadens bewilligt, teilten sie dem WDR auf...

  4. 10. Sept. 2021 · Entschädigung bei Corona-Quarantäne | Landschaftsverband Rheinland. Das summiert sich: NRW hat seit Beginn der Pandemie rund 120 Millionen Euro zurückgezahlt, sagte ein Sprecher des...

  5. Soweit der Selbstständige hingegen nicht arbeitsunfähig erkrankt ist, kann ein Antrag auf Entschädigung gem. § 56 Abs. 5 S. 3 IfSG beim zuständigen Landschaftsverband Rheinland (LVR) gestellt werden.

  6. 24. Apr. 2020 · Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können ab Montag, 27. April 2020 online beantragt werden. Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: Schnell, einfach und papierlos.