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  1. VERSETZUNGEN IN NRW von aufzulösenden Schulen Auch Versetzungen nach einer Jahresfreistellung (Sabbatjahr) Antragsschluss für das Verfahren zum 01.08.2025 ist der 30.11.2024.

  2. Professionsübergreifende Veränderungswünsche sind mit einem formlosen Antrag an die zuständigen personalsachbearbeitenden Dezernate der Bezirksregierungen zu richten. Diese beraten die jeweilige Person unter anderem zu folgenden Aspekten: Qualifikation, Arbeitsvertrag mit Vertragsänderung/Vertragsauflösung, Stufenzuordnung, Arbeitszeit, ...

  3. Die Registrierung im Bildungsportal ist seit dem 30.6.2016 erforderlich. Dies gilt auch für Personen, die bereits vor diesem Termin am Versetzungsverfahren teilgenommen haben. Nach der Neuregistrierung steht Ihnen ausschließlich die Option 'Erstantrag' zur Verfügung.

  4. Wie stelle ich einen Versetzungsantrag? Versetzungsanträge aus persönlichen Gründen werden in der Regel online über das Portal www.oliver.nrw.de gestellt. Dabei registriert man sich zunächst im Bildungsportal.

  5. Anträge für die Teilnahme am Versetzungsverfahren können ausschließlich online mittels eines elektronischen Anmeldeformulars gestellt werden. Das Formular und die jeweils aktuellen Antragsfristen sowie weitere Informationen finden Sie unter www.oliver.nrw.de.

  6. Auf der Internetseite für Versetzungsanträge ("OLIVER") haben Sie die Möglichkeit, folgende Anträge online zu stellen: Versetzung/-Rückkehr aus einer Beurlaubung. Bewerbung auf ausgeschriebene Laufbahnwechselstellen. Lehrkräftetauschverfahren zwischen den Bundesländern.

  7. Im Falle von Menschen mit Seiteneinstieg ohne Lehramtsbefähigung ist eine Versetzung regelmäßig innerhalb der gleichen Schulstufe möglich. Versetzungsanträge und Rückkehranträge sind über das Portal www.oliver.nrw.de zu stellen.