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  1. Klicken Sie auf den Anfangsbuchstaben Ihres Suchbegriffes und finden Sie den richtigen Ansprechpartner. Sie erhalten eine Auflistung der Aufgaben mit der entsprechenden Telefon-Durchwahl und der Zimmer-Nr. im Rathaus. Zu einigen Themen gibt es weiterführende Hinweise.

    • Aufgaben Des Ordnungsamtes
    • Maßnahmen Zur Gefahrenabwehr
    • Überwachung Des ruhenden Verkehrs
    • Kommunaler Ordnungsdienst
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    Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

    Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

    Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

    Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

    Das Ordnungsamt in Wadern ist zuständig für die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt. Hier finden Sie die Adresse, Telefonnummer, E-Mail, Öffnungszeiten und häufige Fragen zum Ordnungsamt.

    • (15)
    • 06871 5070
    • Marktplatz 13, Wadern, 66687
    • stadt@wadern.de
  2. Kontakte der im Stadtgebiet Wadern ansässigen Hilfsorganisationen.

  3. Stadt Wadern kooperiert mit dem Landesverwaltungsamt. Die Stadt Wadern wird künftig die Vollstreckung von Geldforderungen in Kooperation mit dem Landesverwaltungsamt (LaVa)…. Weitere Meldungen.

  4. Willkommen beim Bürgerinformationssystem der Stadt Wadern. Klicken Sie oben auf einen Themen-Button, um sich über aktuelle politische Angelegenheiten der Stadt Wadern zu informieren.

  5. Für Vielreisende besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines 48-seitigen Reisepasses (Gebühr 81 €). Die jeweilige Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten. Seit 1. November 2005 werden Reisepässe mit einem Chip ausgestattet, auf dem biometrische Gesichtsmerkmale vom Lichtbild gespeichert sind.

  6. Anmeldung. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden (§ 13 Abs. 1 Meldegesetz Saarland). Seit 1. November 2015 ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters zur Um- bzw. Anmeldung notwendig. Sie können hier das erforderliche Formular abrufen.