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  1. Krankmeldung. I. Klausuren/Hausarbeiten/ mdl. Prüfungen im Studiengang Wirtschaftsrecht. Bei krankheitsbedingter Verhinderung können Sie von einer Prüfung zurücktreten. Hierzu lassen Sie bitte das untenstehende Formular zur Prüfungsunfähigkeit von einem Arzt/einer Ärztin ausfüllen und reichen es unverzüglich, spätestens innerhalb der ...

  2. Es muss zudem ein ärztliches Attest vorliegen, in dem bescheinigt wird, dass der oder die Studierende nicht prüfungsfähig ist. Eine Krankmeldung ohne diese Angabe ist für einen Rücktritt nicht ausreichend. Unabhängig davon sind die Prüfer durch den Prüfling selbst zu benachrichtigen.

    • Welche Prüfungsordnung gilt für mich? Generell gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Studienbeginns gültige Püfungsordnung des (Teil-)Studiengangs. Sollte während Ihres Studiums eine neue oder geänderte Prüfungsordnung in Kraft treten, studieren Sie in der Regel nach der aktuell gültigen Prüfungsordnung.
    • Wie kann ich mich zu einer Modulprüfung bzw. Abschlussprüfung anmelden? Sie können sich auf zwei verschiedene Arten zu einer Modulprüfung oder für einen Studiennachweis anmelden
    • Ich habe Probleme bei der online-Anmeldung zu einer Prüfung. An wen kann ich mich wenden? Sie können sich generell während des Anmeldezeitraums für den jeweiligen Prüfungstermin online für die Prüfung oder den Studiennachweis an- und abmelden.
    • Kann ich von einer Prüfung, für die ich mich angemeldet habe, zurücktreten? Sie können von Prüfungen, zu denen Sie sich angemeldet haben, nur unter folgenden Bedingungen zurücktreten
  3. Krankmeldung. I. Klausuren/Hausarbeiten/ mdl. Prüfungen im Studiengang Wirtschaftsrecht. Bei krankheitsbedingter Verhinderung können Sie von einer Prüfung zurücktreten.

  4. 13. Mai 2024 · Das Prüfungsamt des Fachbereichs Sprach- und Literaturwissenschaft ist für Ihre Prüfungsangelegenheiten (z. B. Anträge auf Zulassung zu Abschlussarbeiten, Krankmeldungen usw.) zuständig. Während der Öffnungszeiten beantworten wir Ihnen gerne Ihre Fragen persönlich und nehmen Anträge und Abschlussarbeiten entgegen.