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  1. Hier finden Sie die Versetzungsbestimmungen aller weiterführenden Schulen in NRW auf einen Blick. Versetzungsbestimmungen für die Hauptschule. Bestimmungen gemäß 4. Abschnitt der APO-S I "Versetzungsbestimmungen" (§§ 20 - 27), darunter "Besondere Versetzungsbestimmungen für die Hauptschule" in § 24 APO - S I.

  2. (1) Die Aufnahme in die Klasse 5 einer Schule der Sekundarstufe I setzt grundsätzlich ein Versetzungszeugnis der bisher besuchten Grundschule oder einer Förderschule voraus, die nach den Unterrichtsvorgaben für die Grundschule unterrichtet.

  3. Welche Leistungen sind für den Besuch der Klasse 10 Typ B der Hauptschule erforderlich? Die Voraussetzungen für die Versetzung in die Klasse 10 Typ B sind in § 25 Abs. 3 der Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I) im Einzelnen geregelt.

  4. Besondere Versetzungsbestimmungen für die Hauptschule. (1) Die Versetzung in die Klassen 7 bis 9 wird auch dann ausgesprochen, wenn die Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch oder in einem der übrigen Fächer mangelhaft sind.

  5. An der Hauptschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden. Viele Hauptschulen werden als Ganztagsschulen geführt. Die Hauptschule von A bis Z. Abschlüsse. Abschlussverfahren. Anmeldung. Ausbildung- und Prüfungsordnungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

  6. Besondere Versetzungsbestimmungen für die Hauptschule (1) Eine Schülerin oder ein Schüler wird auch dann in die Klassen 7 bis 9 und 10 Typ A versetzt, wenn die Leistungen a) in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch mangelhaft sind oder

  7. Versetzungsbestimmungen (Hauptschule NRW) Wann wird ein Schüler oder eine Schülerin einer Hauptschule in NRW (nicht) versetzt? Über diesen Link gelangen Sie zu den entsprechenden Informationen (insbesondere §§ 25 und 40-43).