Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim - das bedeuten die Wahlgrundsätze aus Artikel 38 des Grundgesetzes.

    • Artikel 38 Des Grundgesetzes
    • Unbeschränktes Wahlrecht für Auslandsdeutsche
    • Jede Stimme zählt gleichermaßen
    • Wahlanfechtung möglich

    Solche oder ähnliche Situationen spielen sich bei Bundestagswahlen millionenfach ab in Deutschland. Gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Diese Wahlrechtsgrundsätze gelten in Deutschland übrigens nicht nur bei Wahlen auf Bund...

    Allgemeinist die Wahl, weil alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland das Stimmrecht besitzen – und zwar unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung. Allerdings müssen sie zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch Auslandsdeutsche sind wahlberechtigt, wenn sie entweder ...

    Gleich ist die Wahl, weil jede Stimme gleich viel zählt, und jede Art von Gewichtung unzulässig ist. Oder wie es im Englischen so treffend heißt: One man – one vote. Eine Einschränkung erfährt der Grundsatz der Gleichheit durch die Fünf-Prozent-Klausel. Sie besagt, dass Parteien, die bei der Bundestagswahl weniger als fünf Prozent der Wählerstimmen...

    Übrigens hat jeder Wahlberechtigte die Möglichkeit, die Wahl anzufechten, wenn er meint, dass gegen einen oder mehrere dieser Wahlrechtsgrundsätze verstoßen wurde. Eingaben richten sich an den Bundestag, dessen Wahlprüfungsausschuss den Einspruch prüft und eine Entscheidung des Bundestages vorbereitet. Gegen diese Entscheidung ist eine Beschwerde a...

  2. Bundestagsabgeordnete werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt, so das Grundgesetz. Daraus ergeben sich relativ konkrete Bedingungen für das Wahlsystem.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  3. 2. Feb. 2020 · Die Wahlrechtsgrundsätze des Grundgesetzes. Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 GG normiert die sogenannten Wahlrechtsgrundsätze, die in erster Linie für die Wahl des Bundestags gelten: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahlrechtsgrundsätze im Grundgesetz ...

    • (80)
  4. Gemäß Artikel 38 des Grundgesetzes: „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ Diese Wahlrechtsgrundsätze gelten in Deutschland übrigens nicht nur bei Wahlen auf Bundes-, sondern auch auf Landes- und Kommunalebene.

  5. 4. Jan. 2024 · „Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.“ I. Bedeutung und Zweck. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnet die Wahlrechtsgrundsätze in Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG als grundlegende Anforderungen an demokratische Wahlen.

  6. Geheim: es muss rechtlich und organisatorisch gewährleistet sein, dass der Wähler eine nicht von anderen erkennbare Wahlentscheidung treffen kann. In D besteht auf nationaler Ebene das allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahlrecht für Männer seit 1849.