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  1. Das allgemeine Wahlrecht ist eines der wichtigsten Merkmale moderner Demokratien. Darunter versteht man, dass alle Bürger grundsätzlich das gleiche Wahlrecht besitzen. Dennoch gelten in allen Demokratien Ausschlussgründe für bestimmte Personengruppen.

  2. Die Geschichte des Wahlrechts in Deutschland umfasst die ersten deutschen Einzelstaaten mit Repräsentativverfassungen im 19. Jahrhundert. Bis 1918 hatten fast alle Gliedstaaten des Deutschen Reichs eine Volksvertretung, die jedoch in der Regel nicht nach allgemeinen und gleichen Wahlen zustande kam. Allgemein und gleich waren aber 1848 und ...

  3. Allgemein ist eine Wahl, weil alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein Stimmrecht besitzen – unabhängig von ihrem Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischen...

  4. Allgemein ist die Wahl, weil alle Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland das Stimmrecht besitzen – und zwar unabhängig von Geschlecht, Einkommen, Konfession, Beruf oder politischer Überzeugung. Allerdings müssen sie zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.

  5. Allgemeines Wahlrecht: Alle Staatsbürgerinnen und -bürger besitzen das Stimmrecht unabhängig von Konfession, Bildung, Geschlecht, Sprache, Einkommen, Beruf oder politischer Überzeugung. Voraussetzung ist, dass die Wählenden und die Gewählten ein Mindestalter erreicht haben und laut Bundeswahlgesetz (§ 12 Abs. 1) das Erfordernis der ...

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  6. Mit dem neuen Wahlrecht wird die Zahl der Abgeordneten gesetzlich auf 630 beschränkt. Die Anzahl der Wahlkreise bleibt unverändert bei 299. Erst- und Zweitstimme bleiben erhalten. Auch künftig können bei der Wahl zum Deutschen Bundestag zwei Stimmen abgegeben werden.

  7. Deutschland gehört damit neben der Schweiz und Frankreich zu den ersten Staaten in Europa, die das allgemeine Wahlrecht – wenn auch nur kurzfristig – einführten. Otto von Bismarck führte 1867 im Norddeutschen Bund das allgemeine Wahlrecht (für Männer) ein, um die Liberalen zu schwächen.