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  1. Angeordnete Quarantäne oder angeordnetes Tätigkeitsverbot während der Corona-Pandemie: Online-Antrag auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz.

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      Online-Antrag zu finanzieller Entschädigung während der...

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      Antrag für Geld, wenn man wegen Quarantäne, geschlossener...

  2. Online-Antrag zu finanzieller Entschädigung während der Corona-Pandemie bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot, Schließung Schulen und Betreuungseinrichtungen.

  3. Quarantäne-Entschädigung - Online-Antrag. Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für Absonderungs- und Quarantänefälle ist online zu stellen. Um Problemen bei der Erfassung des Antrags vorzubeugen, empfehlen wir.

  4. Selbstständig Erwerbstätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt beim Landschaftsverband Rheinland. Voraussetzung für den Erhalt einer Entschädigung ist ein Verdienstausfall infolge eines Tätigkeitsverbotes bzw. einer Quarantäne (Absonderung) nach Infektionsschutzgesetz (IfSG).

  5. Im Fall des Tätigkeitsver-bots und der Quarantäne trifft diese Pflicht den Arbeitgeber längstens für die Dauer von sechs Wochen, § 56 Abs. 5 S. 1 IfSG. Weitere Informationen zur Antragsstellung stehen zur Verfügung unter: https://ifsg-online.de/index.html.

  6. Selbstständig Tätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt bei der zuständigen Regierung. Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für Absonderungen und Tätigkeitsverbote ist online zu stellen.

  7. Wer stellt den Antrag auf Entschädigung? Selbständige in Quarantäne: der Selbständige stellt selbst den Antrag. Arbeitnehmer in Quarantäne: Grundsätzlich der Arbeitgeber, aber zusätzlich der der Arbeitnehmer, wenn er privatversichert ist.