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  1. Quarantäne-Entschädigung - Online-Antrag. Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für Absonderungs- und Quarantänefälle ist online zu stellen. Um Problemen bei der Erfassung des Antrags vorzubeugen, empfehlen wir.

  2. Selbstständig Tätige stellen den Antrag auf Entschädigung direkt bei der zuständigen Regierung. Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für Absonderungen und Tätigkeitsverbote ist online zu stellen.

  3. Quarantäne-Entschädigung - Online-Antrag. Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für Absonderungs- und Quarantänefälle ist online zu stellen. Um Problemen bei der Erfassung des Antrags vorzubeugen, empfehlen wir.

  4. Quarantäne-Entschädigung - Online-Antrag. Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG für Absonderungs- und Quarantänefälle ist online zu stellen. Um Problemen bei der Erfassung des Antrags vorzubeugen, empfehlen wir. die Verwendung eines aktuellen Browsers (nach Möglichkeit nicht Internet Explorer) und

  5. Der Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 und Abs. 1a IfSG ist online zu stellen. Über folgenden Link gelangen Sie zur Antragstellung: https://verdienstausfall-corona.bayern/prweb/PRAuth/GuestMoL.

  6. Angeordnete Quarantäne oder angeordnetes Tätigkeitsverbot während der Corona-Pandemie: Online-Antrag auf Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz.

  7. Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot (§§ 31 und 42 IfSG) oder einer Quarantäne30 IfSG) unterliegt oder unterworfen wird oder wurde, kann Entschädigung nach §§ 56 IfSG auf Antrag erhalten.