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  1. Anträge können während der Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 9.00 - 12.00 Uhr bei der: Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt. Friedrich-Engels-Allee 76. 42285 Wuppertal. persönlich abgeholt oder unter 0202-563-0 telefonisch angefordert werden. Hier finden Sie einen Antrag auf Grundsicherung (PDF)

  2. Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung. Krankenhilfe. Hilfe in anderen Lebenslagen. persönliche Beratung und Information. neben den gesetzlichen Leistungen kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Wuppertal-Pass erstellt werden.

    Name
    Zuständigkeit
    Funktion
    Telefon
    A-Ame
    Sachbearbeiter*in
    Amf - Baume
    Sachbearbeiter*in
    Baumf - Boe
    Sachbearbeiter*in
    Bof - Chah
    Sachbearbeiter*in
  3. Schenkungsrückforderungsansprüche, auf Versorgungs- und Zugewinnausgleich und sonstige vertragliche Ansprüche, auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, nach dem Gesetz der Sozialen

  4. Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen (§ 60 Abs. 1 Nr. 1

  5. Antrag auf Sozialhilfe (Online-Formular, 12.05.2021) Sozialhilfegrundantrag als Basis für die Individuelle Hilfeplanung.

  6. Um sachgerecht über Ihren Antrag auf Sozialhilfe entscheiden zu können, werden von Ihnen Informationen und Unterlagen über Sie und zum Teil auch Ihre Haushaltsangehörigen benötigt. Sie werden deshalb gebeten, den Antrag sorgfältig auszufüllen.

  7. Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe). Bitte wählen Sie aus, wo Sie die Leistung beantragen möchten: