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  1. Nach § 37 Berufsbildungsgesetz und § 31 Handwerksordnung sind im deutschen Berufsbildungssystem in den anerkannten Ausbildungsberufen Abschlussprüfungen bzw. Gesellenprüfung durchzuführen. Sie werden von verschiedenen Berufskammern durchgeführt.

  2. Die nach den Berufsbildungsgesetzen zuständigen Stellen (u. a. Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern) verfolgen eine Vielzahl von Aufgaben. Sie entscheiden unter anderem über eine Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit sowie über die Zulassung zur Abschlussprüfung oder zu Fortbildungsprüfungen (z. B ...

  3. Jeder Auszubildende hat gemäß BBiG während der Berufsausbildung eine Zwischenprüfung abzulegen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung und dient zur Ermittlung des Ausbildungsstandes. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten.

    • 1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung. (1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung.
    • 2 Lernorte der Berufsbildung. (1) Berufsbildung wird durchgeführt 1. in Betrieben der Wirtschaft, in vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft, insbesondere des öffentlichen Dienstes, der Angehörigen freier Berufe und in Haushalten (betriebliche Berufsbildung),
    • 3 Anwendungsbereich. (1) Dieses Gesetz gilt für die Berufsbildung, soweit sie nicht in berufsbildenden Schulen durchgeführt wird, die den Schulgesetzen der Länder unterstehen.
    • 4 Anerkennung von Ausbildungsberufen. (1) Als Grundlage für eine geordnete und einheitliche Berufsausbildung kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie oder das sonst zuständige Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Ausbildungsberufe staatlich anerkennen und hierfür Ausbildungsordnungen nach § 5 erlassen.
  4. Die Abschlussprüfung wird nach den Vorgaben der Ausbildungsordnung in deinem Lehrberuf durchgeführt und in den meisten Fällen schriftlich und praktisch oder mündlich abgelegt. Im theoretischen oder schriftlichen Teil der Abschlussprüfung werden deine Kenntnisse in den Hauptfächern aus der Berufsschule überprüft.

  5. Am Ende der Berufsausbildung sind nach dem Berufsbildungsgesetz in den anerkannten Ausbildungsberufen Abschlussprüfungen (Gesellenprüfungen) durchzuführen. Durch die Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der/die Auszubildende über die in der Ausbildungsordnung geforderten Fertigkeiten und Kenntnisse verfügt.

  6. Neben einer schriftlichen Prüfung, die in Baden-Württemberg gemeinsam mit den Berufsschulen durchgeführt wird, findet eine praktische bzw. eine mündliche Prüfung statt. Die Anmeldung zur Abschlussprüfung erfolgt in der Regel durch den Ausbildungsbetrieb.