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  1. Du arbeitest bereits in einer Pflegeeinrichtung bzw. im Krankenhaus oder in der ambulanten Pflege und möchtest dich weiterqualifizieren, um zukünftig auch Fachkraftaufgaben zu übernehmen? Bei uns kannst du die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann berufsbegleitend absolvieren.

  2. Diese neue, generalisierte Ausbildung ermöglicht Ihnen mehr Flexibilität: Mit einem Berufsabschluss als Pflegefachkraft können Sie zum Beispiel in einem Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder ambulant in der Wohnung des Pflegebedürftigen arbeiten.

  3. Die Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau dauert in der Regel drei Jahre. Du kannst Deine Pflegeausbildung aber auch in Teilzeit absolvieren. Die Ausbildungsdauer kann dafür auf bis zu fünf Jahre verlängert werden. Eine Teilzeitausbildung kann auch berufsbegleitend erfolgen.

  4. Am 1. Januar 2020 sind die neuen Pflegeausbildungen zur "Pflegefachfrau" oder zum "Pflegefachmann" gestartet. Sie ermöglichen, in allen Versorgungsbereichen zu arbeiten. Damit werden die Ausbildungsbedingungen verbessert und die Attraktivität des Berufsfeldes Pflege wird gesteigert.

  5. Dann bewirb dich bei uns für eine Ausbildung als Pflegefachkraft! Dauer und Ablauf. Die Ausbildung dauert berufsbegleitend 3 Jahre. Dabei wechseln Abschnitte der schulischen und berufspraktischen Ausbildung. Ausbildungsbeginn ist der jeweils 1. September eines Jahres. Ausbildungsziel

    • 3 Jahre
    • 01.09.2024-31.08.2027
    • Dr. Ronny Pohl
    • (0341) 355276-0
  6. Für den Weg zur Pflegefachkraft besteht zum einen die Möglichkeit, eine duale Ausbildung zu absolvieren. Die Theorie wird dann in einer Berufsfachschule vermittelt und die praktischen Fähigkeiten im Betrieb bzw. im Krankenhaus oder in einem Altenpflegeheim. Zum anderen besteht die Möglichkeit, ein rein schulische Ausbildung zu beginnen.

  7. Die Altenpflegeausbildung (Erstausbildung und berufsbegleitend) ist eine AZAV-zertifizierte Ausbildung. Eine Förderung durch die Arbeitsagentur via Bildungsgutschein oder nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist möglich, sofern die individuellen Voraussetzungen vorliegen.

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