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  1. Das Sozialministerium hat viele Broschüren. In den Broschüren geht es um verschiedene Dinge. Zum Beispiel: um Arbeit. um Gesundheit und Essen. um Behinderung und Pflege. um ältere Menschen. Die Broschüren sind gratis. Welche Broschüren gibt es? Sie finden alle Broschüren auf der Internet-Seite. des Broschüren-Service.

  2. Arbeitnehmer:innen haben nach den §§ 14 a, 14 b und 15 a Arbeitsvertragsrechts- Anpassungsgesetz (AVRAG) die Möglichkeit, zur Begleitung sterbender Angehöriger oder schwersterkrankter Kinder ihre Arbeitszeit zu ändern oder ihr Arbeitsverhältnis für eine gewisse Dauer karenzieren zu lassen.

  3. Arbeitslose, die sich wegen einer Familienhospizkarenz oder Pflegekarenz von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung abmelden. Sie können während einer Familienhospizkarenz oder einer Pflegekarenz Sachleistungen aus der Krankenversicherung und Beitragszeiten in der Pensionsversicherung bekommen.

  4. Die Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales mit Infos für Bürgerinnen und Bürger, Fachleute und Netzwerkpartner.

  5. Auf Einladung der aktuellen GFMK-Vorsitzenden, Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha und Staatssekretärin Dr. Ute Leidig, trafen sich die für Gleichstellung zuständigen Landesministerinnen und -minister sowie Senatorinnen und Senatoren zusammen mit Bundesfrauenministerin Lisa Paus.

  6. Sozialversicherung. 11. Juli 2024. Künst­ler­so­zial­ver­siche­rung: Abgabe bleibt im Jahr 2025 stabil bei 5,0 Prozent. Das Bundes­minis­terium für Arbeit und Soziales hat zur Künstler­sozial­ab­gabe-Ver­ord­nung 2025 (KSA-VO 2025) die Ressort- und Ver­bän­de­be­tei­li­gung eingeleitet. Serviceangebote. Bürgertelefon. Mindestlohn-Rechner.

  7. Bundesminister Hubertus Heil. Dienstsitz Berlin: Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Telefon: 030 18527-0; Dienstsitz Bonn: Rochusstraße 1 53123 Bonn Telefon: 0228 99527-0.