Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Alle Urlaubsangebote verstehen sich inklusive umfassender Betreuung und vieler Extra-Leistungen. Schauen Sie ruhig öfter mal bei uns rein, denn wir stellen das ganze Jahr über immer wieder neue Leserreisen vor und bieten regelmäßig tolle Urlaubsschnäppchen an.

    • Flussreisen

      Flussreisen Unterwegs auf den schönsten Wasserstraßen...

    • Kreuzfahrten

      Im folgenden finden Sie eine Auswahl unserer Reiseangebote....

    • Bahnreisen

      Entdecken Sie mit COLUMBUS Reisen die faszinierenden...

    • Sonderreisen

      Sonderreisen Großartige Reiseziele, vielfältige Impressionen...

    • Flugreisen

      Hygiene- und Sicherheitskonzept des Veranstalters Phoenix...

  2. 24. Mai 2024 · Falls ein Insolvenzverfahren für einen Reiseanbieter eröffnet wird, werden die Ansprüche der Reisenden über das gesamte Fondsvermögen abgedeckt. Die Sicherungssumme ist dadurch um ein Vielfaches höher, als es einzelne Versicherungen – wie im Fall Thomas Cook – sein können.

  3. 4. Juni 2024 · Der Reiseveranstalter meldet vor Reisebeginn Insolvenz an. Der Kunde sollte sich umgehend an den Sicherungsgeber wenden und seine bereits geleisteten Zahlungen sowie die Ausfallleistung für die geplante Reise geltend machen. Hierbei ist der vorliegende Sicherungsschein essenziell.

  4. COLUMBUS Reisen ist ein Experte für individuelle Reisen in allen Welten. Die Webseite informiert über aktuelle Angebote, Reiseziele und häufige Fragen, aber nicht über ein Insolvenzverfahren.

    • Es ist zum Glück selten, und dennoch sollten Urlauber darauf vorbereitet sein: eine Insolvenz des Reiseveranstalter Wir verraten, wie Sie sich für den Fall absicher
    • So erhalten Sie Ihr Geld im Fall einer Insolvenz zurück
    • Was im Fall einer Insolvenz gilt
    • Reisebüro-Pleite nicht abgedeckt

    Die mit einem Symbol gekennzeichneten Links sind

    Erfolgt darüber ein Einkauf, erhalten wir eine

    ohne Mehrkosten für Sie. Die redaktionelle Auswahl und Bewertung der Produkte bleibt davon unbeeinflusst. Ihr Klick hilft bei der Finanzierung unseres kostenfreien Angebots.

    Bei Buchung einer Pauschalreise sollte man darauf achten, dass der Reisebestätigung ein Reisesicherungsschein beigefügt ist. Denn dieser schützt bei einer möglichen Insolvenz des Reiseveranstalters.

    Zwar kommt das nach Angaben der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer nur selten vor. Dennoch: Ohne Sicherungsschein ist das für den Urlaub gezahlte Geld im Fall einer Pleite des Veranstalters womöglich weg.

    Entspannt, günstig und effizient: Die besten Reiseportale für Ihren Traumurlaub

    Rettungsschirm bei einem geplatzten Urlaub: der Reisesicherungsschein. Ohne ihn ist das für den Urlaub gezahlte Geld im Fall einer Pleite des Veranstalters womöglich weg.

    Der Pauschalurlaub wird mit dem Reisesicherungsschein abgesichert. Diesen finden Sie auf der Rückseite Ihrer Reisebestätigung oder gesondert beigefügt bei den Reiseunterlagen, so die Rechtsanwaltskammer.

    Dort sind die Kontaktdaten des "Absicherers" angegeben, gegenüber dem der Urlauber oder die Urlauberin im Fall einer Insolvenz des Veranstalters ihre Ansprüche geltend machen können. Diese Absicherung gilt den Angaben nach allerdings nur bei einer Pauschalreise und nicht bei der Buchung von Einzelleistungen wie beispielsweise einem Flug oder einer Unterkunft.

    Gut zu wissen für Buchende: Sie müssen laut Rechtsanwaltskammer den Reisepreis erst be- oder anzahlen, wenn sie den Sicherungsschein samt den Kontaktdaten des Absicherers erhalten haben. Das Aushändigen eines Sicherungsscheins ist bei Pauschalreisen gesetzlich vorgeschrieben.

    Ist der Reiseveranstalter bereits vor Beginn der Reise insolvent, kann der Absicherer entscheiden, ob die Reise dennoch durchgeführt oder storniert wird. Verlangt man die Erstattung des Reisepreises, muss der Absicherer unverzüglich zahlen.

    Wenn der Reiseveranstalter während des Urlaubs pleite geht, dann gilt: Den Veranstalter oder den Absicherer kontaktieren und alles Weitere abstimmen. In so einem Fall erstattet der Absicherer laut der Rechtsanwaltskammer die Kosten für einen gegebenenfalls notwendigen längeren Aufenthalt am Urlaubsort und die Rückbeförderung.

    Gut zu wissen: Der Reisesicherungsschein hilft Ihnen nicht, wenn das Reisebüro, bei dem die Reise gebucht worden ist, insolvent ist. Hier kommt es darauf an, ob der vom Urlauber gezahlte Reisepreis bereits vom Reisebüro an den Veranstalter weitergeleitet worden ist.

    Kann etwa durch Reiseunterlagen nachgewiesen werden, dass das gezahlte Geld beim Veranstalter angekommen ist, dann ist dieser weiterhin zur Durchführung der Reise verpflichtet.

  5. 5. Juni 2024 · Was tun, wenn der Reiseveranstalter, das Hotel oder die Airline pleite ist? HolidayCheck erklärt Dir Deine Rechte im Fall einer Insolvenz.

  6. 4. Juni 2024 · Sind Sie auch von der Insolvenz eines Reiseveranstalters betroffen? Benötigen Sie Hilfe bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Deutschen Reisesicherungsfonds? Unsere erfahrenen...