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  1. Wie hoch ist die Entschädigung? Bei Entschädigung für ein Tätigkeitsverbot oder eine Absonderung nach § 56 Absatz 1 IfSG: Die Entschädigung ist abhängig vom Verdienstausfall: Für die ersten sechs Wochen wird sie in voller Höhe des Verdienstausfalls gewährt. Mit Beginn der siebten Woche wird die

  2. 24. Apr. 2020 · Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können von kommender Woche an online beantragt werden. Mit dem Antrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben ...

  3. Arbeitgeber und Selbständige müssen seit dem 15. Mai 2021 die Entschädigung für Verdienstausfälle aufgrund von Quarantänen über das zentrale Behördenservice-Portal „Amt 24“ beantragen. Bei Amt 24 werden Sie mit der fortlaufenden Beantwortung von Fragen durch die Antragstellung geführt. Das richtige Ausfüllen des Formulars wird ...

  4. Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können ab nächste Woche online beantragt werden. Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: Schnell, einfach und papierlos.

  5. Entschädigungsansprüche für den Verdienstausfall von Arbeitnehmern und Selbstständigen sind in § 56 IfSG geregelt. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Thema finden Sie in den FAQs zu § 56 IfSG (PDF, barrierefrei, 515 KB).

  6. 14. Feb. 2023 · Die Verdienstausfallentschädigungen werden zunächst vom Arbeitgeber ausgezahlt und anschließend auf Antrag von der Entschädigungsbehörde erstattet. Bei der Rückerstattung treten aber immer wieder lohnsteuerliche Differenzen und Schwierigkeiten auf.

  7. 22. Sept. 2021 · Als erstes Land setzte Baden-Württemberg den Stopp für Entschädigungen für Ungeimpfte bei Verdienstausfällen ab 15. September um. Den Zeitpunkt begründete die Landesregierung damit, dass bis...