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1. Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung. § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen. § 2a Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten. 2. Steuerfreie Einnahmen.
- 22 EStG
Einkommensteuergesetz (EStG) § 22 Arten der sonstigen...
- 1 Steuerpflicht
Einkommensteuergesetz (EStG) § 1 Steuerpflicht (1) 1...
- 32a Einkommensteuertarif
(5) Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur...
- 48 Steuerabzug
Einkommensteuergesetz (EStG) § 48 Steuerabzug (1) 1 Erbringt...
- 62 Anspruchsberechtigte
Einkommensteuergesetz (EStG) § 62 Anspruchsberechtigte (1) 1...
- 24a Altersentlastungsbetrag
Einkommensteuergesetz (EStG) § 24a Altersentlastungsbetrag....
- 3c Anteilige Abzüge
Einkommensteuergesetz (EStG) § 3c Anteilige Abzüge (1)...
- 1a
Einkommensteuergesetz (EStG) § 1a (1) Für Staatsangehörige...
- 22 EStG
- Steuerpflicht. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. § 1 Steuerpflicht. (1) 1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
- Einkommen 1. Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen. (1) 1Der Einkommensteuer unterliegen.
- Veranlagung. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. § 25 Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht. (1) Die Einkommensteuer wird nach Ablauf des Kalenderjahres (Veranlagungszeitraum) nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem Veranlagungszeitraum bezogen hat, soweit nicht nach § 43 Absatz 5 und § 46 eine Veranlagung unterbleibt.
- Tarif. Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. § 31 Familienleistungsausgleich. 1Die steuerliche Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung wird im gesamten Veranlagungszeitraum entweder durch die Freibeträge nach § 32 Absatz 6 oder durch Kindergeld nach Abschnitt X bewirkt.
1. der Rechtsinhaber Ansprüche wegen der Rechtsverletzung geltend gemacht hat oder. 2. mit einer Inanspruchnahme wegen der Rechtsverletzung ernsthaft zu rechnen ist.
1. Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung (§§ 2 - 2a) § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen. § 2a Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten. 2. Steuerfreie Einnahmen (§§ 3 - 3c) § 3 [Steuerfreie Einnahmen] § 3a Sanierungserträge.
A. Einkommensteuergesetz (. EStG. ), Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (. EStDV. 2000), Einkommensteuer-Richtlinien 2012 (. EStR. 2012), Hinweise 2020. Einführung. Steuerpflicht.
Einkommensteuergesetz. II. Einkommen (§§ 2 - 24b) 1. Sachliche Voraussetzungen für die Besteuerung (§§ 2 - 2a) § 2. Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen. (1) 1 Der Einkommensteuer unterliegen.
27. März 2024 · 21.12.2020 (BGBl I S. 3096) ; Art. 9 Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht) v.
Quintessenz mit Kommentar leicht verständlich für Laien. Über 1.300 Vorschriften aus EU, Bund, Länder, UVV leicht verständlich kommentiert