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  1. Jugendliche ab 16 Jahren: Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen sich ohne Begleitung in Gaststätten aufhalten, jedoch nur bis 24 Uhr. Danach ist der Aufenthalt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person erlaubt.

  2. 31. März 2024 · „Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 5 Uhr und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen.“

  3. 7. Dez. 2018 · Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich bis 24.00 Uhr ohne Begleitung einer sorge- bzw. oder erziehungsberechtigten Person in Gaststätten aufhalten. Ihnen dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumweine und entsprechende Mischgetränke verkauft werden.

  4. 4. Sept. 2023 · Mit 16 Jahren darfst du in der Gastronomie maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten und 40 Stunden pro Woche. In den Ferien darfst du dann auch bis zu 10 Stunden pro Tag und zusammen maximal 50 Stunden pro Woche arbeiten. Außerdem darfst du nicht vor 5:30 Uhr und nach 20:30 Uhr arbeiten.

  5. www.jugendschutz-aktiv.de › de › vorschriften-gaststaettenGaststätten - Jugendschutz aktiv

    Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich zwischen 5.00 Uhr und 24.00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in Gaststätten aufhalten. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen ohne Begleitung nur unter bestimmten Bedingungen eine Gaststätte aufsuchen: Dies gilt dann, wenn sie in der Zeit ...

  6. 12. Mai 2024 · Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Es zählt zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes und ist auch im Rahmen von Compliance einzuhalten. Die wichtigsten Auszüge aus dem Gesetz (für die Gastronomie und Hotellerie) lesen Sie hier in den Kapiteln. Jugendarbeitsschutzgesetz ...

  7. Ab 16 Jahren sind Bier, Biermischgetränke, weinhaltige Getränke und Sekt erlaubt. Wenn eine erziehungsberechtigte Person dabei ist, darf der Ausschank von Alkohol schon ab 14 Jahren in Gaststätten von Dir gestattet werden.