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  1. Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Es zählt zu den Gesetzen des sozialen Arbeitsschutzes und ist auch im Rahmen von Compliance einzuhalten. Die wichtigsten Auszüge aus dem Gesetz (für die Gastronomie und Hotellerie) lesen Sie hier in den Kapiteln. Jugendarbeitsschutzgesetz Arbeitszeiten.

  2. 4. Sept. 2023 · Mit 16 Jahren darfst du in der Gastronomie maximal 8 Stunden pro Tag arbeiten und 40 Stunden pro Woche. In den Ferien darfst du dann auch bis zu 10 Stunden pro Tag und zusammen maximal 50 Stunden pro Woche arbeiten. Außerdem darfst du nicht vor 5:30 Uhr und nach 20:30 Uhr arbeiten.

    • Geltungsbereich. Das Gesetz ist auf alle Beschäftigungsverhältnisse von Personen anzuwenden, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Einzelne Bestimmungen des Gesetzes gelten jedoch auch über die Vollendung des 18.
    • Definitionen. Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Jugendlicher ist, wer zwischen 15 und 18 Jahren alt ist. Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, werden Kindern gleichgestellt.
    • Mindestalter für die Beschäftigung. Die Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten. Kinder, die der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen, dürfen beschäftigt werden,
    • Grenze der Beschäftigungszeit. Jugendliche dürfen. nur an fünf Tagen in der Woche, nicht mehr als acht Stunden täglich und. nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich.
  3. 7. Dez. 2018 · Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich bis 24.00 Uhr ohne Begleitung einer sorge- bzw. oder erziehungsberechtigten Person in Gaststätten aufhalten. Ihnen dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumweine und entsprechende Mischgetränke verkauft werden.

  4. Jugendliche ab 16 Jahren: Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren dürfen sich ohne Begleitung in Gaststätten aufhalten, jedoch nur bis 24 Uhr. Danach ist der Aufenthalt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person erlaubt.

  5. www.jugendschutz-aktiv.de › de › vorschriften-gaststaettenGaststätten - Jugendschutz aktiv

    Wann dürfen sich Kinder und Jugendliche alleine oder mit Gleichaltrigen in Gaststätten aufhalten? Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich zwischen 5.00 Uhr und 24.00 Uhr ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in Gaststätten aufhalten.

  6. Ab 16 Jahren sind Bier, Biermischgetränke, weinhaltige Getränke und Sekt erlaubt. Wenn eine erziehungsberechtigte Person dabei ist, darf der Ausschank von Alkohol schon ab 14 Jahren in Gaststätten von Dir gestattet werden.