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  1. Suchergebnisse:
  1. 1. Geltungsbereich. Das Gesetz ist auf alle Beschäftigungsverhält-nisse von Personen anzuwenden, die noch nicht. 18 Jahre alt sind. 2. Definitionen. Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist. Jugend-licher ist, wer zwischen 15 und 18 Jahren alt ist. Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, werden Kindern gleichgestellt.

  2. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Junge Menschen haben noch ein ganzes Arbeitsleben vor sich.

  3. Das Merkblatt enthält die wichtigsten Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes für die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Es erklärt die Definitionen, die Arbeitszeitgrenzen, die Ruhepausen, die Urlaubsansprüche, die Gefährdungen und die Betreuungspflichten.

  4. Das Merkblatt enthält die wichtigsten Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse von Kindern und Jugendlichen. Es wurde im Januar 2020 erstellt und ist als Word-Datei verfügbar.

  5. Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) geändert worden ist" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 27.3.2024 I Nr. 109. Fußnote.

  6. Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt sowohl für deutsche als auch für ausländische Kinder und Ju-gendliche, die in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten. Das Jugendarbeitsschutzgesetz erfasst jede Form der Beschäftigung, soweit sie nicht als geringfügige Hilfeleistung anzusehen ist (s. § 1 JArbSchG).

  7. Sie vermittelt relevante Informationen zu zentralen Gesetzen und Vorschriften, die wichtige Aspekte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in der Ausbildung regeln, allen voran das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) durch praktische Beispiele mit Konfliktsituationen sowie möglichen Konfliktlösungsstrategien.