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  1. Wer als Jugendliche oder Jugendlicher in einen neuen Job startet, muss der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber einen Nachweis über die gesundheitliche Eignung vorlegen, den sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein. Seit dem 01.10.2023 geht das in Nordrhein-Westfalen ganz einfach digital.

  2. Das Jugendarbeitsschutzgesetz ist als Rechtsgrundlage für die Gewährung des gesetzlichen Mindesturlaubs zu berücksichtigen, wenn der Auszubildende zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

  3. Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – vom Personensorgeberechtigten auszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;* dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –

  4. 1. Okt. 2023 · Dokumentation / Formulare: Die Erhebungs- und Untersuchungsbögen sowie die Mitteilung an die Personenberechtigten/Arbeitgeber können weiterhin kostenfrei über den Formularservice | KV Nordrhein bestellt werden.

  5. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schützen junge Menschen vor Arbeit, die zu früh beginnt oder zu spät aufhört, die zu lange dauert, die zu schwer, gefährlich oder sonst für sie ungeeignet ist.

  6. Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) -.vom Personensorgeberechtlgten auszurollen und von Ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;* dam Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung, vorzulegen -

  7. Der entsprechende Untersuchungsberechtigungsschein kann jetzt online beantragt werden. [Schule NRW 03-24] Wenn Jugendliche eine Beschäftigung, zum Beispiel eine Ausbildung, starten wollen, sind sie dazu verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz durchführen zu lassen. Dies soll verhindern, dass Jugendliche mit ...