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  1. Suchergebnisse:
  1. schäftigt, entgegen § 5 Abs. 3 Satz 1 oder Satz 3, jeweils auch in Verbindung mit § 2 Abs. 3, ein Kind über 13 Jahre oder einen Jugendlichen, der der Vollzeitschulpflicht unterliegt, in anderer als. zugelassenen Weise beschäftigt, (weggefallen) entgegen § 7 Satz 1 Nr. 2, auch in Verbi.

  2. Das Merkblatt enthält die wichtigsten Bestimmungen des Jugend-arbeitsschutzgesetzes vom 12. April 1976, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 geändert wurde. Es behandelt Themen wie Mindestalter, Arbeitszeit, Ruhepausen, Urlaub, Gefährliche Arbeiten, Menschengerechte Arbeitsgestaltung und Sonderregelungen.

  3. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) regelt die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Hier finden Sie das Gesetz im HTML, PDF, XML oder EPUB Format sowie das nichtamtliche Inhaltsverzeichnis.

  4. (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG) Vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) Zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3334) Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht(1) §§ Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften Geltungsbereich 1 Kind ...

  5. Die Verordnung über den Kinderarbeitsschutz (KindArbSchV) konkretisiert die nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz für Kinder über 13 Jahren und Vollzeit schulpflichtige Jugendliche ausnahmsweise zulässigen leichten und für sie geeigneten Arbeiten.

  6. Das Merkblatt enthält die wichtigsten Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes vom 15.04.1976, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12.12.2019. Es betrifft alle Beschäftigungsverhältnisse von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind.

  7. Das Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr körperliches, geistiges oder seelisches Wohl. Es enthält Vorschriften zu Altersgrenzen, Betreuung, Gaststätten, Tanzveranstaltungen, Spielhallen, Glücksspielen, Jugendgefährdenden Orten und Alkohol.