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  1. Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Die Formulare werden vom Amt für Arbeitsschutz der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz erstellt und können seit April 2022 nicht mehr über den Paul Albrechts Verlag bezogen werden, da keine Druckversionen mehr erstellt werden.

  2. Hier finden Sie Formulare zum Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) für die ärztliche Untersuchung, die Bestellung und die Beschäftigung von Kindern bei Veranstaltungen. Die Formulare sind als PDF-Dateien zum Download verfügbar.

  3. Vollzitat: "Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 109) geändert worden ist" Stand: Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 27.3.2024 I Nr. 109. Fußnote.

  4. Erhebungsbogen für die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) – vom Personensorgeberechtigten auszufüllen und von ihm und dem Jugendlichen zu unterschreiben;* dem Arzt vom Jugendlichen bei der Untersuchung vorzulegen –

  5. Im Fall der Nachuntersuchung muss der Arbeitgeber, bis zur Vorlage der ärztlichen Bescheinigung, ein Beschäftigungsverbot verhängen. Jeder Arbeitgeber, der Jugendliche beschäftigt, ist verpflichtet, einen Abdruck des Jugendarbeitsschutzgesetzes im Betrieb sichtbar auszulegen.

  6. Ein PDF-Dokument, das die wichtigsten Bestimmungen des Jugend-arbeitsschutzgesetzes für Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse zusammenfasst. Es enthält Informationen zu Mindestalter, Arbeitszeit, Ruhepausen, Urlaub, Gefährliche Arbeiten und mehr.

  7. Das Merkblatt informiert über die gesetzlichen Vorgaben für die Erst- und Nachuntersuchung von Jugendlichen unter 18 Jahren beim Übergang in das Berufsleben. Es enthält auch die Kontaktdaten der zuständigen Gewerbeaufsichtsämter und die amtlichen Vordrucke für die Untersuchungsbescheinigung.

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